Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Russland wegen des blutigen Geiseldramas von Beslan ist rechtskräftig. Das Land wollte seine Verurteilung von der Großen Kammer des Gerichtshofs überprüfen lassen. Dies lehnten die Straßburger Richter nun aber ab, wie am 19.09.2017 mitgeteilt wurde. Sie hatten Moskau im April 2017 schweres Versagen beim Krisenmanagement vorgeworfen und 409 Opfern insgesamt knapp drei Millionen Euro Schmerzensgeld zugesprochen (Az.: 26562/07 und andere).
Viele Kinder unter den Opfern
Bei dem Terrorangriff auf eine Schule starben 2004 mehr als 330 Menschen, unter ihnen viele Kinder. Schwer bewaffnete Islamisten aus dem Konfliktgebiet Nordkaukasus nahmen damals mehr als 1100 Geiseln.
Russland kritisiert Verurteilung
Moskau hielt die Verurteilung für "nicht überzeugend". Das Land stört sich schon seit längerem an der Rechtsprechung des Gerichtshofs. Es hat deshalb Ende 2015 ein Gesetz erlassen, das es dem nationalen Verfassungsgericht erlaubt, internationale Urteile zu überprüfen.
EGMR - 26562/07
Redaktion beck-aktuell, 20. September 2017 (dpa).
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