Ingolstadt muss umstrittene NPD-Wahlplakate hängen lassen

Die Stadt Ingolstadt muss umstrittene Wahlplakate der NPD hängen lassen. Das Verwaltungsgericht München habe einen Eilantrag des Zentralrats der Sinti und Roma abgelehnt, die Kommune zu verpflichten, die Plakate abzuhängen, teilte die Stadtverwaltung am 20.09.2017 mit. Die Entscheidung werde bedauert.

NPD wirbt mit "Geld für Oma statt für Sinti und Roma"

Der Zentralrat kritisierte vergangene Woche, das Plakat mit dem Slogan "Geld für Oma statt für Sinti und Roma" grenze die Minderheit der Sinti und Roma aus. Es verstoße auch gegen das Übereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten. Auch die Stadtverwaltung kritisierte die Plakate scharf und erstattete Strafanzeige.

VG: Äußerung fällt unter Meinungsfreiheit

Das Gericht argumentierte, der Straftatbestand der Volksverhetzung werde durch die Parole auf dem Plakat nicht erfüllt. Die Äußerung sei vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Bereits in der Vergangenheit hatten deutsche Gerichte das Plakatmotiv durch die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit gedeckt gesehen.

VG München

Redaktion beck-aktuell, 21. September 2017 (dpa).

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