Bayern stellt Programm zur schärferen Bekämpfung von Sexualstraftaten vor

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Justizminister Winfried Bausback (CSU) reagieren auf gestiegene Zahlen im Bereich der Sexualstraftaten und haben am 20.09.2017 ein 7-Punkte-Programm zu ihrer schärferen Bekämpfung vorgestellt. Wie das Bayerische Justizministerium mitteilte, beinhaltet das Programm etwa eine stärkere Präsenz der Polizei an Brennpunkten, mehr Kontrollen im Umfeld von Asylbewerberunterkünften sowie einen Ausbau der Videoüberwachung. Zudem werden verschiedene rechtliche Änderungen gefordert, die unter anderem eine DNA-Entnahme bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern ermöglichen sollen.

Präventionsmaßnahmen und konsequente Abschiebungen

Neben einer verstärkten Polizeipräsenz an Brennpunkten und bei öffentlichen Veranstaltungen sowie konsequenten Kontrollen in und im Umfeld von Asylbewerberunterkünften sieht das Maßnahmenkonzept eine engagierte Fahndungs- und Ermittlungsarbeit, eine konsequente und zügige Strafverfolgung sowie umfassende Präventionsmaßnahmen, zum Beispiel durch einen engeren Kontakt zu den Unterkunftsverwaltungen, Helferkreisen und den Sicherheitsdiensten von Asylunterkünften, vor. Ferner sollten ausländische Sexualstraftäter konsequent abgeschoben werden. "Verurteilte und vollziehbar ausreisepflichtige ausländische Straftäter müssen aus der Strafhaft heraus abgeschoben werden", so Herrmann. Er kündigte in diesem Zusammenhang außerdem an, das Bayern sich in der kommenden Legislaturperiode für eine weitere Verschärfung des Ausweisungsrechts einsetzen werde.

Erstellung eines genetischen Phantombilds ermöglichen - Kommunikationsüberwachung ausweiten

An Rechtsänderungen fordern Herrmann und Bausback neben der Ermöglichung der DNA-Entnahme und -Analyse bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern die Möglichkeit zur Erstellung eines genetischen Phantombilds: Die DNA-Analysemöglichkeiten von Tatortspuren müssten auf Augen-, Haar- und Hautfarbe, biologisches Alter sowie biogeographische Herkunft ausgeweitet werden. Darüber hinaus solle im StGB verankert werden, dass eine kulturelle oder religiöse Prägung des Täters keine Strafmilderung rechtfertigt. Zudem sollten die Möglichkeiten zur Kommunikationsüberwachung bei allen Tatbeständen des reformierten § 177 StGB genutzt werden können.

Redaktion beck-aktuell, 21. September 2017.