Mehr Katholiken wollen Ehe von Kirchengericht annullieren lassen

Deutlich mehr Katholiken als im Vorjahr haben 2016 beantragt, dass ihre Ehe von einem Kirchengericht annulliert wird. Die Zahl solcher neu gestarteten kircheninternen Verfahren stieg im Jahr 2016 um rund 30% auf 753 in den 27 Bistümern Deutschlands, berichteten "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten" am 14.09.2017 mit Verweis auf eine vom Erzbistum Köln erstellte Übersicht. Dieses hatte die Einzelstatistiken der kirchlichen Gerichte ausgewertet.

Annullierung war Thema der Kirchensynode

Der Kölner Offizial führt den Anstieg nicht nur auf die Ergebnisse der Familiensynode zurück, sondern auch darauf, dass dort die Arbeit der kirchlichen Gerichte ein Thema war. Immer, wenn diese viel zu wenig bekannte Arbeit in der öffentlichen Diskussion vorkomme, stiegen die Zahlen, erklärte Prälat Günter Assenmacher. In Köln seien die Zahlen in diesem Jahr schon wieder gesunken: Von 80 neuen Verfahren in der ersten Instanz bis zum Stichtag 14.09.2016 auf 67 in diesem Jahr.

Annullierung ermöglicht erneute kirchliche Heirat

Die Verfahren werden vor allem von Katholiken angestrengt, die nach einer Scheidung erneut heiraten möchten. Dies ist nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche allerdings nicht möglich, solange der andere Partner noch lebt. Eine Ehe gilt als unauflöslich. Jedoch kann man die Ehe von einem Kirchengericht für nichtig erklären lassen, wenn es feststellt, dass die Voraussetzungen für eine kirchengültige Ehe von Anfang an nicht vorlagen. Papst Franziskus hatte im Herbst 2015 die Kirchengerichte gebeten, die Verfahren zu beschleunigen.

Redaktion beck-aktuell, 15. September 2017 (dpa).

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