Verfassungsgericht kassiert umstrittene Strafrechtsreform in Guatemala

Das guatemaltekische Verfassungsgericht hat eine umstrittene Strafrechtsreform kassiert. Das Parlament hatte zuletzt beschlossen, dass die Generalsekretäre der Parteien nicht mehr für illegale Wahlkampffinanzierung haftbar gemacht werden können. Diese Regelung sei vorerst ungültig, teilte der Gerichtshof am 14.09.2017 mit.

Demonstranten stürmten Ehrenbühne

Zuvor war wegen der heftigen Proteste gegen die Reform die Unabhängigkeitsfeier im Zentrum von Guatemala-Stadt abgebrochen worden. Demonstranten stürmten die Ehrenbühne und schlugen mehrere Minister in die Flucht. Davor hatten sie Papierpuppen, die Abgeordnete darstellen sollten, verbrannt und symbolisch die Gerechtigkeit in einem Sarg zu Grabe getragen. "Wir wollen keine Straflosigkeit mehr", war auf einem Transparent zu lesen.

Vorwurf gegen Präsident Jimmy Morales

Der Kongress hatte beschlossen, dass die Generalsekretäre der Parteien nicht mehr für Unregelmäßigkeiten bei der Finanzierung der Wahlkämpfe verantwortlich gemacht werden können. Genau diesen Vorwurf hatten Ermittler gegen Präsident Jimmy Morales erhoben. Er soll 2015 als Generalsekretär und Präsidentschaftskandidat seiner Partei FCN Einkünfte von 600.000 US-Dollar (504.000 Euro) nicht deklariert haben. Die Parteien in Guatemala gelten als Hort der Korruption. Sie finanzieren sich zum größten Teil aus dubiosen Quellen, allein das organisierte Verbrechen soll für 25% ihrer Budgets aufkommen.

UN-Ermittler zur unerwünschten Person erklärt

"Die Ursünde der guatemaltekischen Demokratie ist die illegale Wahlkampffinanzierung", sagte der Leiter der Internationalen Kommission gegen Straffreiheit (Cicig), Iván Velásquez. Präsident Morales hatte den UN-Ermittler zur unerwünschten Person erklärt und wollte ihn des Landes verweisen. Das Verfassungsgericht stoppte den Rauswurf allerdings. Mit der Entscheidung vom 14.09.2017 fuhren die Richter dem Staatschef erneut in die Parade. Auch die Abgeordneten ruderten zurück und wollten die umstrittene Strafrechtsreform am 15.09.2017 erneut modifizieren.

Redaktion beck-aktuell, 15. September 2017 (dpa).

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