OVG Saarlouis: Jäger müssen Wildkameras melden

Vergebens haben sich Jäger aus dem Saarland juristisch dagegen gewehrt, den Betrieb einer Wildkamera bei einer Datenschutzbehörde melden zu müssen. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis bestätigte am 14.09.2017 eine vorangegangene Entscheidung aus erster Instanz, gegen die drei klagende Jäger aus dem Saarland in Berufung gegangen waren.

Jäger: Aufnahmen nur zu Jagdzwecken

Die Männer aus Merzig und Neunkirchen hatten gegen die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geklagt. Sie sind der Meinung, dass Videoaufzeichnungen an sogenannten Kirrungen – Lockfütterungsstellen für die Jagd auf Wildschweine – ausschließlich zu Jagdzwecken im Rahmen der privaten Freizeitgestaltung erfolgen und seien daher nicht meldepflichtig.

OVG: Wald ist "faktisch öffentliche Fläche"

Das sah das OVG wie schon das Verwaltungsgericht im Mai 2016 anders. Weil es ein Betretungsrecht für den Wald gebe, handele es sich "um eine faktisch öffentliche Fläche" im Umkreis der Kirrung. Das Argument der Jäger, ihre Kameras seien so eingestellt, dass nur Tiere und keine Menschen gefilmt werden, überzeugten das Gericht nicht. Personenbezogene Daten und Bildaufzeichnungen von Menschen, die mit der Jagd nichts zu tun haben, unterlägen dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes. "Deshalb wird die Meldung zu Recht von der Behörde verlangt", betonte der Vorsitzende Richter Michael Bitz. Es sei für Spaziergänger "nahezu unmöglich", zu erkennen, wo sich derartige Kirrungen befänden. So hatte sich zuvor auch der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte des Saarlandes, Steffen-Werner Meyer, geäußert.

Bislang nur vier Kameras gemeldet

Offen blieb vor Gericht die Frage, wie viele Kameras im Saarland im Einsatz sind. In diesem Jahr gemeldet wurden der Datenschutzbehörde erst vier, sie geht daher von einer hohen Dunkelziffer aus.

Meldepflicht nur noch bis Mai 2018

Anwalt Christian Halm, selbst Jäger, sagte, seine Mandanten hätten vor allem deshalb gegen die Behörde geklagt, weil sie sich über den Bürokratieaufwand ärgerten. Seine Enttäuschung über das Urteil hielt sich trotzdem in Grenzen. "Wir haben zwar verloren – aber trotzdem gewonnen." Denn durch eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz werde die Meldepflicht am 25.05.2018 ohnehin aufgehoben. "Über die politische Schiene haben wir also schon einen Sieg errungen."

OVG Saarlouis, Urteil vom 14.09.2017

Redaktion beck-aktuell, 15. September 2017 (dpa).

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