Nimmt man die Wahlprogramme der Parteien zum Maßstab, könnte die nächste Legislaturperiode zumindest kleine Fortschritte bei der Verwirklichung der Kinderrechte bringen. Dies hat eine Befragung der Parteien im Vorfeld der Bundestagswahlen 2017 durch die Organisation terre des hommes ergeben, wie das Kinderhilfswerk berichtet.
Mehr lesenDie Decatur-Brücke in Maschen darf vorläufig nicht vollgesperrt werden, sondern muss für den Anliegerverkehr der DB Netz sowie der DB Cargo AG zum Rangierbahnhof Maschen unter Auflagen (insbesondere strikte Überwachung der Brücke) weiter offen bleiben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 07.09.2017 in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 12 ME 249/16).
Mehr lesenDer Anspruch auf Entschädigung für hoheitliche Eingriffe in Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit (sogenannte Aufopferung) umfasst auch einen Schmerzensgeldanspruch. Dies hat der für das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden. Die Beschränkung des Aufopferungsanspruchs auf materielle Schäden entspreche dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr, heißt es in dem Urteil vom 07.09.2017 (Az.: III ZR 71/17).
Mehr lesenArbZG §§ 6 V, 9 I; EStG § 3b, GG Art. 140; WRV Art. 139; ZPO § 850a Nr. 3
1. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen.
2. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als „üblich“ und damit unpfändbar i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3b EStG angeknüpft werden.
BAG, Urteil vom 20.07.2016 - 10 AZR 859/16 (LAG Berlin-Brandenburg)
Mehr lesenEine im Testament angeordnete "beaufsichtigende Testamentsvollstreckung", die die Erben nicht in ihrer Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass beschränkt, ist nicht in den Erbschein aufzunehmen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 03.04.2017 hervor (Az.: 2 Wx 72/17, BeckRS 2017, 112803).
Mehr lesenDie Freie und Hansestadt Hamburg muss die Briefwahl für die Bundestagswahl 2017 im Wahlbezirk Hamburg-Bergedorf nicht stoppen und keine neuen Stimmzettel drucken. Einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 30.08.2017 abgelehnt (Az.: 2 BvQ 50/17).
Mehr lesenIm Rechtsstreit über sein Arbeitstempo hat ein Freiburger Richter vor dem Bundesgerichtshof zumindest einen vorläufigen Teilerfolg errungen. Der Mann wehrt sich gegen eine dienstrechtliche Ermahnung, seine Fälle schneller abzuschließen. Er sieht sich dadurch in seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzt. Mit seinen Anträgen blieb der 63-Jährige bisher erfolglos. Der BGH hob das Urteil der Vorinstanz jedoch am 07.09.2017 auf und verwies die Sache zurück. Zwar dürfe der Mann überprüft und grundsätzlich ermahnt werden, wenn er zu langsam arbeite. Allerdings reichten die hierzu bisher getroffenen Feststellungen des Dienstgerichtshofs nicht aus (Az.: RiZ (R) 1/15, RiZ (R) 2/15 und RiZ (R) 3/15).
Mehr lesenVV 3205 Anm. 1 RVG; VV 3106 Anm. 1 Nr. 1 RVG; SGG § 101 I 2; ZPO § 278 VI
Ein schriftlicher Vergleich im Sinne von VV 3106 Anm. 1 Nr. 1 RVG ist nur ein schriftlicher Vergleich nach § 101 I 2 SGG oder ein solcher nach § 202 SGG iVm § 278 VI ZPO, sofern der in der Hauptsache zuständige Richter diese Regelung nach Einführung des § 101 I 2 SGG weiter für anwendbar hält. (Leitsatz des Gerichts)
LSG Sachsen, Beschluss vom 19.05.2017 - L 8 R 682/15 B KO, BeckRS 2017, 119807
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