ArbGG §§ 64 VI, 67; ZPO § 520 III
Wird die Berufung auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt, sind nach § 520 III 2 Nr. 4 ZPO die Voraussetzungen des § 67 II, III ArbGG für ihre Zulassung darzulegen. Waren erstinstanzlich wirksam Ausschlussfristen gesetzt worden und fehlen in der Berufungsbegründung jegliche Ausführungen zur Zulässigkeit neuen Angriffs- oder Verteidigungsvorbringens und sind auch im Übrigen keine der Vorgaben aus § 520 III 2 Nr. 2 und 3 ZPO erfüllt, ist die Berufung unzulässig.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2017 - 3 Sa 762/16 (ArbG Essen), BeckRS 2017, 118673
Mehr lesenBGB § 543
Es besteht ein grundsätzliches Abmahnungserfordernis bei unerlaubter Untermietung der Mieträume über airbnb.com an Gäste für Urlaubsaufenthalte. Bei der Prüfung der Entbehrlichkeit der Abmahnung ist vorrangig auf die vertraglichen Abreden abzustellen. Aber auch im Übrigen ist keine solche schwere Pflichtverletzung gegeben, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses trotz Abmahnung unzumutbar wäre.
LG Amberg, Urteil vom 09.08.2017 - 24 S 299/17 (AG Amberg), BeckRS 2017, 123537
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Arnsberg hat sechs geplante Windenergieanlagen am Kohlberg bei Neuenrade, einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet, vorläufig gestoppt. Die Änderungen der Landschaftsschutzverordnung sowie des Flächennutzungsplanes zur Ermöglichung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung seien unwirksam (Beschluss vom 12.09.2017, Az.: 8 L 571/17).
Mehr lesenEin Arbeitgeber (hier: Gemeinde), der seinen Arbeitnehmern gestattet, auf dem Betriebsgelände zu parken, haftet für Sturmschäden an den Arbeitnehmerfahrzeugen aus Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten, wenn er trotz einer Sturmwarnung das Betriebsgelände nicht ausreichend gesichert hat. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 11.09.2017 entschieden (Az.: 9 Sa 42/17).
Mehr lesenNach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Henrik Saugmandsgaard Øe sind private Ehescheidungen vor (hier: syrischen) Scharia-Gerichten in Deutschland nicht anzuerkennen. Private Scheidungen fielen bereits nicht in den Anwendungsbereich der Rom III-Verordnung. Jedenfalls aber sei das syrische Recht diskriminierend, da es der Ehefrau nicht dieselben Zugangsvoraussetzungen zur Ehescheidung gewähre wie dem Ehemann (Schlussanträge vom 14.09.2017, Az.: C-372/16).
Mehr lesenDie separatistische Regionalregierung von Katalonien will das für den 01.10.2017 ausgerufene Referendum über eine Abspaltung von Spanien auch gegen den heftigen Widerstand der Justiz und der Zentralregierung in Madrid organisieren. "Die sollen machen, was sie wollen, aber wir werden abstimmen", sagte Regierungschef Carles Puigdemont in der Nacht zum 14.09.2017.
Mehr lesenNach dem erbitterten Streit über die Handelsabkommen TTIP und Ceta zieht die EU-Kommission Konsequenzen und sucht nach Ersatz für die vielkritisierten Investor-Schiedsgerichte. Die Brüsseler Behörde forderte die EU-Staaten am 14.09.2017 zu Verhandlungen über einen neuen multilateralen Gerichtshof auf, der Beschwerden von Investoren transparenter bearbeiten soll.
Mehr lesenDas Landgericht Hannover hat die Klage eines Volkswagen-Aktionärs und einer Verbraucherzentrale für Kapitalanleger gegen den kompletten VW-Vorstand und Aufsichtsrat abgewiesen. Das teilte das Gericht am 14.09.2017 in Hannover mit. Der Kläger-Anwalt hatte vor der ersten Kammer für Handelssachen geltend gemacht, dass mehrere Beschlüsse der Volkswagen-Hauptversammlung im Jahr 2016 nicht mit Grundsätzen einer guten Unternehmensführung vereinbar gewesen seien. Vor allem vier der gewählten Kandidaten im Aufsichtsrat seien nicht unabhängig genug, um dem Vorstand auf die Finger zu schauen (Az.: 21 O 24/16).
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