Der letzte Monat des Jahres 2017 bringt auch ohne neue Regierung gesetzliche Änderungen: Das deutsch-albanische Abkommen über Soziale Sicherheit tritt in Kraft. Und Telefonie- und Internetverträge müssen künftig auf der Rechnung über die Kündigungsfrist informieren.
Mehr lesenNach der Mahnmal-Aktion gegen den AfD-Politiker Björn Höcke in dessen Thüringer Wohnort Bornhagen ermittelt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen das Künstlerkollektiv "Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS). Es bestehe der Anfangsverdacht auf versuchte Nötigung, sagte Behördensprecher Dirk Germerodt am 27.11.2017.
Mehr lesenDie EU-Kommission hat am 27.11.2017 Vorschriften verabschiedet, die elektronische Zahlungen in Geschäften und im Internet sicherer machen sollen. Gleichzeitig sollen Verbraucher auch auf bequemere, kostengünstigere und innovativere Lösungen von Zahlungsdienstleistern zurückgreifen können. Mit diesen Vorschriften wird laut Kommission die unlängst überarbeitete EU-Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD2) konkretisiert.
Mehr lesenEin heute 69-jähriger Mann muss wegen falscher Angaben Hartz IV-Leistungen für mehr als sieben Jahre in Höhe von knapp 48.000 Euro zurückzahlen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle entschieden, nachdem auch im Verfahren unklar geblieben war, wann der Mann wo gewohnt hatte und ob eine Bedarfsgemeinschaft bestanden hatte (Urteil vom 08.11.2017, Az.: L 13 AS, BeckRS 2017, 131475).
Mehr lesenAm 30.11.2017 endet die deutsche G20-Präsidentschaft und Argentinien übernimmt den Vorsitz. Dies nimmt die Bundesregierung am 27.11.2017 zum Anlass, die Ergebnisse des G20-Gipfels, der Anfang Juli 2017 in Hamburg stattfand, positiv zu bilanzieren.
Mehr lesenDer Fahrdienst-Vermittler Uber darf nicht mehr in Israel operieren. Dies hat ein Gericht in Tel Aviv am 27.11.2017 entschieden, wie eine Sprecherin bestätigte. Ohne entsprechende Versicherung müsse Uber innerhalb von zwei Tagen seine Dienste in Israel einstellen, sagte der zuständige Richter laut "Jerusalem Post".
Mehr lesenDas Jobcenter Märkischer Kreis hat einen SGB-II-Bezieher und Beistand von Langzeitarbeitslosen zu Unrecht mit einem Hausverbot belegt, nachdem dieser im Jobcenter unter Verstoß gegen das in den dortigen Räumen geltende Lichtbildverbot einen Behördenvordruck fotografiert hatte. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden. Die Androhung eines Hausverbots hätte bei einem einmaligen Verstoß ausgereicht, so die Richter (Beschluss vom 09.11.2017, Az.: S 30 AS 5263/17 ER).
Mehr lesenDas Berufungsgericht kann die Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts nicht einschränken, soweit Prozessvoraussetzungen von Amts wegen zu prüfen sind (Anschluss an BGHZ 182, 325, Rn. 15 und BGH, BeckRS 2010, 02206, Rn. 14). (amtlicher Leitsatz)
BGH, Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 456/16, BeckRS 2017, 131371
Mehr lesenUnter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs sollen Lars und Meike Schlecker ins Gefängnis. Im Fall von Lars entschieden die Richter am Stuttgarter Landgericht am 27.11.2017 auf zwei Jahre und neun Monate Haft, im Fall von Meike auf zwei Jahre und acht Monate. Der frühere Drogeriemarkt-Unternehmer Anton Schlecker bekam wegen Bankrotts eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 150 Euro zahlen.
Mehr lesenWenn nach der Trennung ein Elternteil die mit dem anderen geschlossene Umgangsvereinbarung nicht einhält, reicht es zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes nicht aus zu behaupten, das Kind habe nicht zum Termin mit dem anderen Elternteil gehen wollen. Vielmehr müsse zumindest auch dargelegt werden, inwiefern versucht worden sei, auf das Kind einzuwirken, um den Umgang zu ermöglichen, so das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 29.09.2017, Az.: 4 WF 151/17).
Mehr lesenWegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss eine Ärztin aus Gießen 6000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht der hessischen Stadt verurteilte die Medizinerin am 24.11.2017. "Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache", begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.
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