EGMR bestätigt: Georgien missbrauchte U-Haft als Druckmittel

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Georgien wegen der Untersuchungshaft des früheren Regierungschefs Wano Merabischwili verurteilt. Eine knappe Mehrheit der Richter der Großen Kammer war der Ansicht, dass die Justiz der Ex-Sowjetrepublik die anfangs rechtmäßige Haft später als Druckmittel genutzt hatte. Laut Gerichtsmitteilung vom 28.11.2017 wurde Merabischwili eine Entschädigung von 4.000 Euro zugesprochen (Az.: 72508/13). Damit bestätigte das Gericht ein Urteil aus erster Instanz vom Juni 2016, das auf Antrag Georgiens überprüft wurde.

Nachts zur Befragung geholt

Das Straßburger Gericht hielt Merabischwilis Vorwurf für glaubwürdig, er sei nachts für eine Befragung durch Staatsanwalt und Gefängnisverwaltung aus seiner Zelle geholt worden. Dabei ging es demnach um Ermittlungen, die in keinem Zusammenhang standen mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Die Beschwerde Merabischwilis, dass die Untersuchungshaft ihn von der politischen Bühne fernhalten sollte, sah das Gericht nicht als erwiesen an.

Verhaftungen als Rache?

Gegen den früheren Ministerpräsidenten wurde damals wegen Amtsmissbrauchs, Veruntreuung von Staatsgeldern und Wählerbestechung ermittelt. Im Februar 2014 wurde er deshalb zu fünf Jahren Haft verurteilt. Merabischwili hatte die Wahl 2012 verloren und die Führung der Opposition übernommen. Der neuen Regierung war in der Folge vorgeworfen worden, mit Verhaftungen und Anklagen Rache an der vorherigen Regierung zu nehmen. Die Südkaukasusrepublik Georgien am Schwarzen Meer hat etwas weniger als vier Millionen Einwohner.

Redaktion beck-aktuell, 29. November 2017 (dpa).