Wegen Volksverhetzung ist die saarländische AfD-Politikerin Jeanette Ihme am 29.11.2017 zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro (90 Tagessätze à 25 Euro) verurteilt worden.
Das Amtsgericht Ottweiler sah es als erwiesen an, dass die 40-Jährige gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen aufgefordert hatte. Außerdem habe Ihme, die dem Landesvorstand der AfD angehört, mit einem Facebook-Post den Tatbestand des Angriffes auf die Menschenwürde erfüllt.
Verteidiger will Berufung einlegen
Ihme hatte vor Gericht eingeräumt, dass sie im August 2017 auf ihrer Facebook-Seite nach einem Zeitschriftenbericht über NGO-Schiffe zur Rettung von Flüchtlingen geschrieben hatte, diese sollten versenkt werden, da sie "kriminelle Schlepperbanden" seien und "Kundschaft" ins Land brächten, die sich benähmen wie "Primaten". Das letzte Wort nutzte sie vor Gericht, um zu "bekräftigen, dass es mir leid tut". Bei dem Kommentar habe es sich um eine "Affekthandlung" gehandelt.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwältin (110 Tagessätze à 25 Euro). Der Verteidiger kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.
AG Ottweiler, Urteil vom 29.11.2017
Redaktion beck-aktuell, 29. November 2017 (dpa).
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OLG Karlsruhe spricht AfD-Funktionär nach umstrittenen Äußerungen zu Brandanschlägen auf Flüchtlingsheime frei, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.05.2017, becklink 2006734