LG Detmold: 14 Monate Haft für Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck

Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck soll für 14 Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold sieht es laut einem Urteil von 28.11.2017 als erwiesen an, dass die 89-Jährige sich der Volksverhetzung schuldig gemacht hat. Haverbeck hatte 2016 rund um den Prozess gegen den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning in Briefen und Schriften den Völkermord an den europäischen Juden geleugnet. Das Urteil des LG ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate Haft gefordert

Mehrere Amtsgerichte hatten die Angeklagte zuvor wegen dieser Leugnung zu Haftstrafen bis zu elf Monaten verurteilt. Dagegen war die Frau aus Vlotho bei Bielefeld in Berufung gegangen.  Das LG war mit seinem Urteil unter der Forderung der Anklage geblieben. Oberstaatsanwalt Ralf Vetter hatte nach der mündlichen Verhandlung am 23.11.2017 eine Haftstrafe von 18 Monaten gefordert und Haverbeck als Rassistin bezeichnet. Die drei Verteidiger der 89-Jährigen plädierten auf Freispruch. Die Anwälte kündigten an, das Oberlandesgericht Hamm als letzte Instanz für eine Überprüfung einzuschalten.

Haverbeck bereits mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt

Gegen die Frau wurden in den vergangenen Jahren deutschlandweit ähnliche Prozesse geführt. Zuletzt verhängte das AG Tiergarten in Berlin sechs Monate Haft wegen Volksverhetzung, das LG im niedersächsischen Verden verurteilte sie im August 2017 – noch nicht rechtskräftig – zu zwei Jahren Haft.

Redaktion beck-aktuell, 29. November 2017 (dpa).