Rentenversicherer bekommt im Ergebnis Recht
Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hatte nach einer Betriebsprüfung (Prüfzeitraum 2007-2009) von der Studierendenschaft die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 68.374,56 Euro verlangt. Das Sozialgericht Münster hat der Deutschen Rentenversicherung im Ergebnis Recht gegeben. Es verwies in seinem Urteil auf die Satzung der Studierendenschaft, wonach der AStA die Beschlüsse des Studierendenparlaments auszuführen hat. Gegen die Annahme einer abhängigen Beschäftigung spreche auch nicht das Hochschulgesetz des Landes.