SG Münster: AStA-Mitglieder der Uni Münster unterliegen der Sozialversicherungspflicht

Die Vorsitzenden und Referenten des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) in Münster sind als sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte der Studierendenschaft anzusehen. Dies hat zur Folge, dass die Studierendenschaft Sozialversicherungsbeiträge entrichten muss, wie das Sozialgericht Münster in einem im Oktober 2017 zugestellten Urteil vom 17.10.2017 entschieden hat (Az.: S 4 R 115/13, nicht rechtskräftig).

Rentenversicherer bekommt im Ergebnis Recht

Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hatte nach einer Betriebsprüfung (Prüfzeitraum 2007-2009) von der Studierendenschaft die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 68.374,56 Euro verlangt. Das Sozialgericht Münster hat der Deutschen Rentenversicherung im Ergebnis Recht gegeben. Es verwies in seinem Urteil auf die Satzung der Studierendenschaft, wonach der AStA die Beschlüsse des Studierendenparlaments auszuführen hat. Gegen die Annahme einer abhängigen Beschäftigung spreche auch nicht das Hochschulgesetz des Landes.

SG Münster, Urteil vom 17.10.2017 - S 4 R 115/13

Redaktion beck-aktuell, 23. November 2017.

Mehr zum Thema