Roboter-Anwalt informiert über Erfolgschancen und Abfindungshöhe
Die Unterhaltung mit dem Roboter-Anwalt ("Chatbot") finde in einem einfachen Chat-Fenster auf der Webseite der Kanzlei oder über den Facebook Messenger statt, erläutert Ratis-Geschäftsführer Sven Galla. Ähnlich wie im Gespräch mit einem Anwalt stelle der Roboter-Anwalt dem Nutzer einige Fragen zu seiner Kündigung. Auf Grundlage der Antworten könne der Roboter-Anwalt die Rechtmäßigkeit der Kündigung bewerten. Darauf basierend schätze er die Erfolgschancen eines Vorgehens gegen die Kündigung ein und berechne die Höhe einer möglichen Abfindung. War die Kündigung aus formalen Gründen ungültig, leite der Roboter-Anwalt die Nutzer außerdem an, wie sie die Kündigung selbst zurückweisen können. Die Benutzung des Roboter-Anwalts sei kostenlos und ohne Registrierung möglich. Die Übertragung der Daten erfolge verschlüsselt und unterliege den strengen Datenschutzbestimmungen für Rechtsanwaltskanzleien.
Erste Version des Roboter-Anwalts klärte Rechte bei Flugverspätungen
Bereits im April 2017 hatte Ratis eigenen Angaben zufolge eine erste Version des Roboter-Anwalts vorgestellt, die sich auf das Thema Flugverspätung spezialisiert hatte. Seitdem seien bereits hunderte Flugpassagiere von dem Roboter-Anwalt beraten worden und hätten mit seiner Hilfe Ihre Entschädigung eingefordert. "Mit dem Roboter-Anwalt wollen wir zeigen, was mit dem heutigen Stand der Technik auch bereits in Deutschland möglich ist. Wir arbeiten bereits an weiteren Themen zu denen der Roboter-Anwalt in Zukunft beraten soll", so Galla.