Verurteilung zu drei Jahren Haft wegen grob fahrlässigen Gutachtens
Auf der Grundlage des Gutachtens, das ein Experte als "grob fahrlässig" bezeichnet hatte, war der Mann im Mai 2004 vom Landgericht Saarbrücken wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner ehemaligen Pflegetochter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bereits Anfang 2015 war die Gutachterin vom Landgericht Saarbrücken zu 50.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. In einem weiteren Verfahren wird es nun auch noch um einen geforderten Schadenersatz in Höhe von 41.000 Euro gehen.