OLG Saarbrücken: Justizopfer erhält Schmerzensgeld von Gutachterin

Ein 74-Jähriger, der wegen des mangelhaften Gutachtens einer Psychologin zwei Jahre zu Unrecht im Gefängnis gesessen hat, hat nun einen jahrelang laufenden Rechtsstreit gegen diese gewonnen. Am 23.11.2017 sprach ihm das Saarländische Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro zu. "Ich bin erleichtert, aber wäre froh, wenn all das nicht geschehen wäre", sagte der Mann spontan nach der Entscheidung.

 

Verurteilung zu drei Jahren Haft wegen grob fahrlässigen Gutachtens

Auf der Grundlage des Gutachtens, das ein Experte als "grob fahrlässig" bezeichnet hatte, war der Mann im Mai 2004 vom Landgericht Saarbrücken wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner ehemaligen Pflegetochter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bereits Anfang 2015 war die Gutachterin vom Landgericht Saarbrücken zu 50.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. In einem weiteren Verfahren wird es nun auch noch um einen geforderten Schadenersatz in Höhe von 41.000 Euro gehen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2017

Redaktion beck-aktuell, 23. November 2017 (dpa).

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