OLG Saar­brü­cken: Jus­ti­z­op­fer er­hält Schmer­zens­geld von Gut­ach­te­rin

Ein 74-Jäh­ri­ger, der wegen des man­gel­haf­ten Gut­ach­tens einer Psy­cho­lo­gin zwei Jahre zu Un­recht im Ge­fäng­nis ge­ses­sen hat, hat nun einen jah­re­lang lau­fen­den Rechts­streit gegen diese ge­won­nen. Am 23.11.2017 sprach ihm das Saar­län­di­sche Ober­lan­des­ge­richt ein Schmer­zens­geld in Höhe von 60.000 Euro zu. "Ich bin er­leich­tert, aber wäre froh, wenn all das nicht ge­sche­hen wäre", sagte der Mann spon­tan nach der Ent­schei­dung.

 

Ver­ur­tei­lung zu drei Jah­ren Haft wegen grob fahr­läs­si­gen Gut­ach­tens

Auf der Grund­la­ge des Gut­ach­tens, das ein Ex­per­te als "grob fahr­läs­sig" be­zeich­net hatte, war der Mann im Mai 2004 vom Land­ge­richt Saar­brü­cken wegen schwe­ren se­xu­el­len Miss­brauchs sei­ner ehe­ma­li­gen Pfle­ge­toch­ter zu drei Jah­ren Ge­fäng­nis ver­ur­teilt wor­den. Be­reits An­fang 2015 war die Gut­ach­te­rin vom Land­ge­richt Saar­brü­cken zu 50.000 Euro Schmer­zens­geld ver­ur­teilt wor­den. Da­ge­gen hatte sie Be­ru­fung ein­ge­legt. In einem wei­te­ren Ver­fah­ren wird es nun auch noch um einen ge­for­der­ten Scha­den­er­satz in Höhe von 41.000 Euro gehen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2017

Redaktion beck-aktuell, 23. November 2017 (dpa).

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