Gesetzlicher Rentenversicherungsbeitrag sinkt auf 18,6%

Zum 01.01.2018 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung von 18,7 auf 18,6%. Dies hat das Bundeskabinett am 22.11.2017 beschlossen, wie die Bundesregierung mitteilte.

Beitragssatz in knappschaftlicher Rentenversicherung sinkt ebenfalls

Möglich werde das durch die hohe Nachhaltigkeitsrücklage von geschätzt 32,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2017, so die Regierung. Arbeitnehmer würden durch die Absenkung um insgesamt rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinke der Beitragssatz ebenfalls zum 01.01.2018, und zwar von 24,8 auf 24,7%.

Anstieg der Beitragssätze bis 2030 innerhalb der gesetzlichen Vorgaben

Laut Regierung zeigt der aktuelle Rentenversicherungsbericht, dass der Rentenbeitragssatz bis 2022 unverändert bei 18,6% bleibe. Anschließend steige er schrittweise wieder an: über 20% im Jahr 2025 bis auf 21,6% im Jahr 2030. Im Jahr 2031 betrage der Beitragssatz 21,8%. Er bewege sich damit innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Diese sähen vor, dass er bis zum Jahr 2020 nicht über 20% und bis zum Jahr 2030 nicht über 22% steigen darf.

Steigende Renten – Weitgehend stabiles Sicherungsniveau

Die Renten stiegen nach den Vorausberechnungen des Rentenversicherungsberichts bis zum Jahr 2031 um insgesamt 36% an, so die Regierung. Das entspreche einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,2% pro Jahr. Das sogenannte Sicherungsniveau vor Steuern, also die Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt, bleibe in den kommenden Jahren weitgehend stabil bei rund 48,2%. Ab der Mitte des kommenden Jahrzehnts sinke es allmählich ab und werde für das Jahr 2030 auf 45% vorausberechnet. Im Jahr 2031 betrage das Sicherungsniveau voraussichtlich 44,6%. Laut Gesetz dürfe das Sicherungsniveau bis zum Jahr 2020 46% und bis zum Jahr 2030 43% nicht unterschreiten.

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2017.