Mehrere Terroristen, die Anschläge in Großbritannien planten, sind zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Eine Jury am Londoner Strafgerichtshof Old Bailey sah es als erwiesen an, dass die Männer, die sich in einem abgefangenen Chat als "drei Musketiere" bezeichneten, Angriffe auf Polizisten und Soldaten mit vielen Opfern vorbereitet hatten. Am 03.08.2017 verkündete der zuständige Richter das Strafmaß. Auch ein vierter Angeklagter muss demnach lebenslang hinter Gitter.
Mehr lesenFrankreichs Parlament hat den Weg für eine Lockerung des Arbeitsrechts endgültig freigemacht. Einen Tag nach der Nationalversammlung gab am 02.08.2017 wie erwartet auch der Senat grünes Licht für die erste große wirtschaftspolitische Reform aus dem Wahlprogramm des sozialliberalen Staatschefs Emmanuel Macron.
Mehr lesenZwei vor 147 Tagen in den Hungerstreik getretene türkische Akademiker bleiben weiter in Untersuchungshaft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte es am 02.08.2017 ab, auf ihr Ersuchen hin die Regierung in Ankara in einer Eilentscheidung zur Freilassung aufzufordern. Begründet wurde das damit, dass die beiden nach Auskunft der Regierung am 28.07.2017 aus dem Gefängnis in ein Krankenhaus in Ankara verlegt wurden. Der Aufenthalt dort stelle kein unmittelbares Risiko dar, Schaden an Leib und Leben zu nehmen.
Mehr lesenEinem Sportschützen war nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr zu Recht die Waffenbesitzkarte widerrufen worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Urteil vom 04.07.2017 entschieden und einer Klage der Aufsichtsbehörde stattgegeben, die die Aufhebung des Widerrufs durch die Widerspruchsbehörde beanstandet hatte (Az.: 5 K 72/17.NW).
Mehr lesenDer Deutsche Richterbund sieht einen flächendeckenden Einsatz von Körperkameras bei Polizisten kritisch. "Die Visualisierung der Straftat führt tendenziell zu einer höheren Straferwartung der Öffentlichkeit", sagte der Vorsitzende des Bundes Jens Gnisa dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Bodycams verändern die Beweislage, da Videoaufzeichnungen von Straftaten vorliegen." Diese Straferwartung der Öffentlichkeit sei für die Justiz zunehmend ein Problem, weil das Gericht das Geschehen objektiv zu bewerten habe. "Urteil und Straferwartung können so mitunter deutlich auseinanderklaffen."
Mehr lesenBGB §§ 574a II, 574b S. 1, 574c I
1. Wird ein Mietverhältnis nach § 574a Abs. 2 BGB auf bestimmte Zeit fortgesetzt, bedarf es nach Zeitablauf keiner neuen Kündigung; der Vermieter kann vielmehr sofort auf Räumung und Herausgabe klagen. Auch bei Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit muss der Mieter den Widerspruch nach § 574b S. 1 BGB erneut erklären. Allerdings kann der Mieter seinen Widerspruch noch im ersten Termin des erneuten Räumungsrechtsstreits erheben, wenn der Vermieter ihn nicht rechtzeitig vor Ablauf der Befristung auf die Möglichkeit eines erneuten Fortsetzungsverlangens hingewiesen hat.
2. Zu den Voraussetzungen einer erneuten Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unvorhergesehener Umstände nach § 574c Abs. 1 BGB, wenn die schon früher bestehende schwere psychische Erkrankung fortdauert.
3. Zur Abwägung von Härtegründen auf Mieterseite mit den Interessen des wegen Eigenbedarfs kündigenden Vermieters. (Leitsätze des Gerichts)
LG München I, Urteil vom 30.11.2016 - 14 S 22534/14 (AG München), BeckRS 2016, 124265
Mehr lesenZum 01.08.2017 hat das Landgericht Hamburg eine weitere Große Strafkammer eingerichtet, die als vierte Schwurgerichtskammer vor allem für Verfahren bei Tötungsdelikten und anderen Straftaten mit Todesfolge zuständig ist. Das LG reagiert damit auf die hohe Zahl der anhängigen und erwarteten Strafverfahren wegen Tötungsdelikten und die zunehmende Komplexität der Verfahren, die immer häufiger zu sehr umfangreichen und langwierigen Hauptverhandlungen führt. Für den Schwurgerichtsbereich bringt die zusätzliche Kammer eine dringend erforderliche Entlastung, damit Verhandlungen weiterhin möglichst zeitnah nach Anklageerhebung beginnen und zügig durchgeführt werden können.
Mehr lesenEine Beamtin der Bundespolizei, die im März 2013 bei einer Hubschrauberübung der Bundespolizei vor dem Berliner Olympiastadion schwer verletzt worden war, ist mit ihrer Klage auf ein Schmerzensgeld von 75.000 Euro in erster Instanz gescheitert. Das Landgericht Berlin lehnte eine Haftung der Bundesrepublik vor allem deswegen ab, weil der den Unfall verursachende Pilot nicht vorsätzlich gehandelt habe, als er trotz bereits vorhandener Schneeaufwirbelungen landete. Eine direkte Inanspruchnahme des Piloten scheitere daran, dass er den Hubschrauber in seiner Eigenschaft als Bundesbeamter geführt habe. Das Urteil vom 07.07.2017 (Az.: 28 O 456/16) ist noch nicht rechtskräftig. Die Geschädigte kann Berufung beim Kammergericht einlegen.
Mehr lesenDas Bundeswirtschaftsministerium berichtet unter Verweis auf die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung, die das Bundeskabinett hat am 02.08.2017 beschlossen hat, dass der Einsatz von E-Taxis erleichtert wird. Taxameter und die dazu gehörenden "Wegstreckensignalgeber" könnten jetzt auch getrennt voneinander in ein Auto eingebaut werden. Dies erleichtere die Nachrüstung von E-Autos, die vom Hersteller nicht in der Taxi-Variante angeboten werden, zu E-Taxen. Ziel sei die Förderung der Elektromobilität.
Mehr lesenDer Strom- und Gaslieferant Energy2day soll wegen rechtswidriger Werbeanrufe für Energielieferverträge 300.000 Euro Bußgeld zahlen. Dies hat die Bundesnetzagentur entschieden und damit den gesetzlich vorgesehenen Bußgeldrahmen erstmals voll ausgeschöpft. Bei der Bundesnetzagentur hatten sich rund 2.500 Verbraucher über Werbeanrufe der Energy2day GmbH beschwert.
Mehr lesenUnter der Marke Testarossa könnten demnächst Zweiräder oder Rasierer verkauft werden. Der Sportwagenhersteller Ferrari hat den Rechtsstreit um seinen Modellnamen jedenfalls vorerst verloren. Ferrari müsse in die Löschung der deutschen und der internationalen Marke Testarossa einwilligen, entschied das Düsseldorfer Landgericht am 02.08.2017 (Az.: 2a O 166/16). Den Italienern bleibt allerdings noch der Gang in die Berufung zum Oberlandesgericht.
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