Juristinnenbund fordert Reform des Ehegattensplitting

Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V fordert der Deutsche Juristinnenbund (djb) eine Novelle des Ehegattensplittings. Die Reform des Lohnsteuerverfahrens allein reiche nicht, betonte djb-Präsidentin Maria Wersig in einer Mitteilung vom 15.11.2017. "Nach über 50 Jahren brauchen wir endlich eine zeitgemäße und gleichstellungsgerechte individuelle Besteuerung von Ehe und Lebenspartnerschaft. Daher muss in den Sondierungsgesprächen auch die Reform des Ehegattensplittings auf den Tisch“, fordert sie.

djb: Abschaffung der Lohnsteuerklasse V wahrscheinlich

Die bisher kaum genutzte Steuerklassenkombination IV/IV mit dem sogenannten "Faktorverfahren" soll nach Vorstellungen der CDU zum Regelfall werden. Da sich die Forderung nach Abschaffung der Steuerklasse V auch im Wahlprogramm der FDP finde und den Zielen der Grünen nach mehr Geschlechtergerechtigkeit im Steuerrecht entspricht, stünden die Chancen auf eine entsprechende Reform gut, heißt es in der Mitteilung des djb.

Vorteil aus dem Splittingverfahren berücksichtigt

Das Faktorverfahren wurde bereits 2010 als gleichstellungsgerechtere Option zu den Lohnsteuerklassen III/V und IV/IV eingeführt. Beide Ehe- oder Lebenspartner werden danach nur in Höhe ihrer tatsächlich individuell geschuldeten Lohnsteuer belastet. Über den Faktor wird zudem anteilig der Vorteil aus dem Splittingverfahren berücksichtigt.

Unverhältnismäßig niedrige Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen

Der djb setzt sich, ebenso wie zahlreiche andere Frauen- und Familienverbände, seit vielen Jahren für die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V ein. Von einer solchen Änderung, so die djb-Präsidentin, würden vor allem Frauen profitieren, die derzeit in Lohnsteuerklasse V einen Teil der Steuern ihrer Männer mittragen. Dies führe bei ohnehin schon geringerem Bruttoeinkommen zu unverhältnismäßig niedrigen Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen. Der Netto Pay Gap sei also noch größer als der Gender Pay Gap. Die Reform des Lohnsteuerverfahrens könne daher nur ein erster Schritt sein. Auch das Faktorverfahren beseitige nämlich keineswegs die negativen Effekte des Ehegattensplittings. Es regele lediglich die monatliche Aufteilung der Lohnsteuer zwischen Eheleuten, die über den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Am Ehegattensplitting selbst ändere sich nichts.

Redaktion beck-aktuell, 17. November 2017.

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