SPD legt Entwurf für Einwanderungsgesetz vor

Die SPD-Fraktion dringt auf eine "Neuordnung der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte". Wie der Pressedienst des Bundestages am 16.11.2017 berichtete, geht dies aus einem von der Fraktion vorgelegten Entwurf für ein Einwanderungsgesetz (BT-Drs. 19/44) hervor, der am 22.11.2017 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Ziel der Vorlage ist es, "die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften nach den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes zu steuern und zu gestalten".

Quote soll jährlich festgelegt werden

Die Sozialdemokraten wollen ein Punktesystem einführen, das "auf die Bedürfnisse des deutschen Arbeitsmarktes" zugeschnitten sein soll und sich an Drittstaatsangehörige richtet, die zur Erwerbstätigkeit oder Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einwandern möchten. Dazu soll der Bundestag – auf Vorschlag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates – jedes Jahr neu festlegen, wie viele Menschen tatsächlich einwandern können. "Gab es viel Zuwanderung aus der EU, kann die Quote niedriger sein. Fehlen Fachkräfte, kann sie höher liegen", heißt es dazu in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Zunächst auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis

Darin werden sechs Kriterien genannt, auf denen das Punktesystem mindestens basieren soll: "Berufsqualifikationen, Sprachkenntnisse, Alter, Integrationsaspekte, Berufserfahrung und das Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes". Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren sollen Fachkräfte mit einer beruflichen Qualifikation eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer entsprechenden Beschäftigung erhalten mit Option auf Verlängerung. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, also eines unbefristeten Aufenthaltstitels, soll nach drei Jahren möglich sein. Wer zur Arbeitsplatzsuche einwandert, soll eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bei deren erstmaliger Erteilung soll vom "Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung abgesehen" werden. Einwanderer mit Jobangebot können dem Gesetzentwurf zufolge bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit ihre Kernfamilie mitbringen, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist.

Redaktion beck-aktuell, 17. November 2017.

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