Quote soll jährlich festgelegt werden
Die Sozialdemokraten wollen ein Punktesystem einführen, das "auf die Bedürfnisse des deutschen Arbeitsmarktes" zugeschnitten sein soll und sich an Drittstaatsangehörige richtet, die zur Erwerbstätigkeit oder Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einwandern möchten. Dazu soll der Bundestag – auf Vorschlag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrates – jedes Jahr neu festlegen, wie viele Menschen tatsächlich einwandern können. "Gab es viel Zuwanderung aus der EU, kann die Quote niedriger sein. Fehlen Fachkräfte, kann sie höher liegen", heißt es dazu in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Zunächst auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis
Darin werden sechs Kriterien genannt, auf denen das Punktesystem mindestens basieren soll: "Berufsqualifikationen, Sprachkenntnisse, Alter, Integrationsaspekte, Berufserfahrung und das Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes". Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren sollen Fachkräfte mit einer beruflichen Qualifikation eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer entsprechenden Beschäftigung erhalten mit Option auf Verlängerung. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, also eines unbefristeten Aufenthaltstitels, soll nach drei Jahren möglich sein. Wer zur Arbeitsplatzsuche einwandert, soll eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bei deren erstmaliger Erteilung soll vom "Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung abgesehen" werden. Einwanderer mit Jobangebot können dem Gesetzentwurf zufolge bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit ihre Kernfamilie mitbringen, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist.