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  • Keine steuerfreie Gesundheitsförderung des Arbeitgebers für Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitnehmers

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 23.11.2023 – VI R 24/21

     

    Geld- und Sachleistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung können

    • als Leistungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse nicht steuerbar,
    • in bestimmtem Umfang steuerfrei oder
    • steuerpflichtig

      sein. Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen sind die Sachleistungen mit dem „ortsüblichen Endpreis“ zu bewerten (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG).


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  • Konzernfinanzierungsgesellschaften – Anwendung des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs?

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 30.11.2023 – III R 55/20

     

    Bei der Berechnung der Gewerbesteuer kommt es zu einer Hinzurechnung von Dauerzinsen. Bei Banken findet diese Hinzurechnung jedoch nur eingeschränkt statt,  um dem hohen Fremdmitteleinsatz Rechnung zu tragen. Umstritten ist, unter welchen Umständen das sogenannte Bankenprivileg auf Konzernfinanzierungsgesellschaften anwendbar ist.


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  • Weltweit weiter steigende Insolvenzzahlen

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Besorgnis nicht nur im Forderungsmanagement

     

    Nach der aktuell vom 28.2.2024 stammenden Allianz-Insolvenzstudie erlebten 75% der Länder einen hohen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen. 2024 könnte das dritte aufeinanderfolgende Jahr mit einem nochmal gegenüber 2023 von 7% auf 9% wachsenden Anstieg werden, wodurch zwei von drei Ländern über dem Niveau vor der Pandemie liegen. Insbesondere im Forderungsmanagement, aber auch in der Gesamtplanung sollten solche Ergebnisse verarbeitet werden und ggf. Anpassungen vorgenommen werden.


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  • KI-Nutzung am Arbeitsplatz

    David Dornau

    Risiken erfordern Handlungs- und Arbeitsanweisungen

     

    Seit der im November 2022 erfolgten Veröffentlichung von ChatGPT spielen solche sog. Large Language Models (sog. generative Künstliche Intelligenz, kurz: KI) an den verschiedensten Stellen des alltäglichen Lebens eine Rolle – mittlerweile werden in den Unternehmen bereits diverse Aufgaben durch sie erledigt. Nun stellt sich die Frage, unter welchen Rahmenbedingungen Arbeitnehmer KI-Anwendungen auch im Arbeitsalltag verwenden dürfen.


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  • Zum Umfang und zu den Grenzen eines Lohnbuchhaltungsmandats

    Christian Thurow

    BGH Urt. v. 8.2.2024 – IX ZR 137/22

     

    Bei Gesellschafter-Geschäftsführern stellt sich häufig die Frage, ob eine Sozialversicherungspflicht vorliegt. Umstritten ist, ob die eigenständige Prüfung der Sozialversicherungspflicht ein fester Bestandteil eines Lohnbuchhaltungsmandats ist. Der BGH hat nun in einem Urteil Klarheit geschaffen.


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  • Gesamtsteuerbelastung ausländischer Einkünfte aufgrund des Progressionsvorbehalts

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BFH Beschl. v. 11.10.2023 – I R 53/20

     

    Der aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfreie Arbeitslohn unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt. Dieser Progressionsvorbehalt bewirkt, dass bestimmte steuerfreie Leistungen (neben dem steuerfreien Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen u.a. auch steuerfreie Lohnersatzleistungen, wie z.B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld) bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden, der für die steuerpflichtigen Einkünfte maßgebend ist.


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  • Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn

    Christian Thurow

    BFH Urt. v. 14.12.2023 – VI R 1/21

     

    Mitarbeiterbeteiligungen werden häufig eingesetzt, um Führungskräfte langfristig am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen. Doch wie verhält es sich, wenn das Unternehmen die Anteile zurückkauft? Aus Sicht des Finanzamts stellt der hierbei erzielte Gewinn steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die obersten Finanzrichter sehen es etwas differenzierter.


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  • Wachstumschancengesetz: „Unechter Einigungsvorschlag“ – Zustimmung im Bundesrat

    BC-Redaktion

    Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 21.2.2024 (Drs. 20/10410); Zustimmung des Bundesrats am 22.3.2024

     

    Mit dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ sollen u.a. die Wachstumschancen der Wirtschaft erhöht, Investitionen und Innovationen in neue Technologien ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden. Auch eine Vereinfachung des Steuersystems und ein Bürokratieabbau für kleinere Unternehmen soll hierdurch erreicht werden.

    Am 24.11.2023 hatte der Bundesrat zum Wachstumschancengesetz den Vermittlungsausschuss (von Bundestag und Bundesrat) angerufen. Nachstehend wird eine Auswahl der für das Rechnungswesen relevanten Vorhaben auf Basis des jüngsten Vermittlungsergebnisses vorgestellt.

    Der Bundestag hat am 23.2.2024 dem geänderten Gesetz zugestimmt.


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  • Hinweise zum Umgang mit Risiken aus der Entwicklung der Immobilienmärkte

    Prof. Dr. Christian Zwirner

     

    Hinsichtlich negativer Entwicklungen an den Immobilienmärkten berichtet das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) über mögliche Risiken aus der Bilanzierung, insbesondere der Bewertung von Immobilien. Verkehrswertgutachten müssen unter den aktuellen Umständen mit besonderer Sorgfalt geprüft werden. Außerdem ergeben sich weitere Besonderheiten bei der Risikovorsorge von Kreditinstituten und bei der Bewertung von Kapitalanlagen in Immobilien.


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  • Fristablauf für die Schlussabrechnungen der Corona-Finanzhilfen zum 31.3.2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Michael Vodermeier und Dr. Felix Krauß

     

    Die Anträge auf die unterschiedlichen Überbrückungshilfen sowie auf die November- und Dezemberhilfe wurden regelmäßig auf Grundlage prognostizierter Umsätze und Fixkosten bewilligt. Für die finale Festsetzung der Förderhöhe müssen Schlussabrechnungen für alle Anträge eingereicht werden. Nach mehrfacher Verlängerung der Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen endet diese nun zum 31.3.2024.


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  • KI-Einsatz im Reporting

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Revolutionäre Entwicklungen mit vielen Vorteilen, aber auch Gefahren

     

    Die zunehmende Digitalisierung hat nahezu alle Bereiche der Wirtschaft und natürlich auch die Finanzabteilungen erfasst. Als eine der bedeutendsten Entwicklungen in diesem Zusammenhang schält sich immer mehr der Einsatz generativer künstlicher Intelligenz (KI) in der Bilanzierungswelt bzw. im Corporate Reporting heraus. Dies umfasst letztlich alle Prozessschritte von der ersten buchhalterischen Erfassung einer Transaktion bis hin zur internen sowie externen Berichterstattung.


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  • Verschärfte Finanzierungsbedingungen aufgrund Epochenwandel in der Kreditrisikobewertung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Neue Anforderungen aufgrund neuer Regulatorik

     

    In diesem Jahr stehen Finanzinstitute aufgrund umzusetzender regulatorischer Vorgaben vor einem bedeutenden Wandel in der Bewertung von Kreditrisiken; die Rede ist sogar von einem Epochenwandel in der Kreditrisikobewertung. Mittelständische Unternehmer müssen sich darauf einstellen, dass ihre Hausbanken und sonstigen Kapitalgeber dies natürlich an ihre Firmenkunden weitergeben. Im Fokus stehen hierbei bankenseitig die Steigerung der Datenqualität und die Stärkung der Resilienz, also der Widerstandsfähigkeit auch gegenüber unerwarteten Risiken, mittels Digitalisierung von Geschäftsprozessen.


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  • Darlehenserlass bei beruflicher Aufstiegsfortbildung

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 23.11.2023 – VI R 9/21

     

    Zu den als Werbungskosten abziehbaren Fortbildungskosten gehören alle Aufwendungen eines Arbeitnehmers zur Erweiterung der Kenntnisse im ausgeübten Beruf.


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  • Home-Office in der Regel keine Arbeitgeber-Betriebsstätte

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF 5.2.2024, IV D 1 – S 0062/23/10003 :001; DOK 2023/1122582 (Tz. 2.4)

     

    Hat der Arbeitgeber in Deutschland eine Betriebsstätte, treten u.a. folgende lohnsteuerlichen Folgerungen ein:

    • Der Arbeitgeber ist als sog. inländischer Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn er in Deutschland eine Betriebsstätte hat (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).
    • Deutschland hat für den Arbeitslohn eines im Ausland wohnenden Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht, wenn der Arbeitslohn von einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte getragen wird, d.h., die Löhne als Betriebsausgaben den Gewinn dieser Betriebsstätte gemindert haben. Auf das Erfüllen oder Nichterfüllen der 183-Tage-Regelung kommt es in diesem Fall nicht an.

       


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  • Unternehmen haftet für KI-Chatbot-Auskunft

    Christian Thurow

    Kanadisches Schiedsgericht für Zivilsachen, Urt. v. 14.2.2024 – SC-2023-005609; Moffatt v. Air Canada, 2024 BCCRT 149

     

    Immer mehr Unternehmen nutzen Künstliche Intelligenz (KI) für Callcenter- und Chat-Angebote gegenüber ihren Kunden. Doch wie verhält es sich hier mit der Haftung für die von der KI gegebene Auskunft? In einem aktuellen Fall in Kanada versuchte das Unternehmen, die KI als unabhängigen Beauftragten darzustellen, für den keine Haftung übernommen werden konnte. Das Gericht sah das anders.


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  • Ausgestaltung des IKS zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    IDW Praxishinweis 4/2023 mit Bezug zu IDW PS 982

     

    Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gemäß der Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) und der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standard, kurz: ESRS) unterliegt einer Vielzahl regulatorischer Anforderungen, die Unternehmen dazu verpflichten, umfassende und komplexe Informationen bereitzustellen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist die Einführung eines effektiven internen Kontrollsystems (IKS) von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) einen Praxishinweis (4/2023) veröffentlicht, der u.a. die Ausgestaltung eines IKS zur Aufstellung von Nachhaltigkeitsberichten erläutert.


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  • KMU-Nachhaltigkeitsstandards: Veröffentlichung eines Entwurfs durch die EFRAG

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Geplante Erleichterungen für berichtspflichtige und freiwillig berichterstattende KMU

     

    Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat zwei neue Entwürfe für Nachhaltigkeitsberichtsstandards veröffentlicht, die sich speziell an KMU richten: einen European Sustainability Reporting Standard (ESRS – EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) für gelistete (LSME) und einen für weitere KMU (VSME). Die beiden Standardentwürfe zielen darauf ab, die umfassenden Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte durch Erleichterungen zu vereinfachen und KMU so besser in die Lage zu versetzen, effizienter auf Finanz- und Marktbedürfnisse reagieren zu können. Die öffentliche Konsultationsphase läuft bis zum 21.5.2024.


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  • Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss: Steuererleichterungen im Wartestand – eine Übersicht

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Der Vermittlungsausschuss verhandelt am 21.2.2024 über das Wachstumschancengesetz. Viele Steuererleichterungen sollen mit dem Wachstumschancengesetz implementiert werden. Andere steuerliche Änderungen wurden mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz bereits beschlossen. Das Wachstumschancengesetz könnte erst mit der nächsten Bundesratssitzung am 22.3.2024 verabschiedet werden, soll aber rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2024 gelten.
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  • Erweiterter Kapitalzugang für junge, innovative Technologie-Unternehmen

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

     

    Der im Rahmen des sog. Zukunftsfonds eröffnete Kapitalzugang für junge, innovative Technologie-Unternehmen soll erweitert werden. Damit sollen insbesondere Start-ups noch stärker gefördert werden. Zudem sollen bestehende Kooperationen mit institutionellen Investoren vertieft und junge Start-ups beim sog. Impact Investing (Projekte mit positiver sozialer oder ökologischer Wirkung) unterstützt werden.


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  • Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

    BC-Redaktion

    BFH Beschl. v. 12.1.2024 – VI B 37/23

     

    Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mithilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden.


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