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Bilanzkontrolle 2025: BaFin legt Augenmerk auf Werthaltigkeit von Vermögenswerten

Prof. Dr. Christian Zwirner

 

Am 7.11.2024 teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit, dass die Werthaltigkeit von Vermögenswerten im Bereich von IAS 36 (Impairment of Assets – Wertminderung von Vermögenswerten) und IFRS 9 (Financial Instruments – Finanzinstrumente) bei den Abschlussdurchsichten schwerpunktmäßig kontrolliert wird. Anlass sind u.a. geopolitische sowie gesamtwirtschaftliche Herausforderungen, die sich insbesondere auf die Werthaltigkeit von Vermögenswerten auswirken können. Daher wird besonders auf die Anzeichen für Wertminderungen, durchgeführte Wertminderungstests und die Einbringlichkeit von Forderungen geachtet.


 

Praxis-Info!

Hintergrund der schwerpunktmäßigen Prüfung sind die geopolitischen sowie gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen, die viele Unternehmen betreffen. Zudem steht bei vielen Unternehmen eine digitale und nachhaltige Transformation auf der Agenda. Die vorstehenden Faktoren können sich erheblich auf die Werthaltigkeit von finanziellen wie nicht finanziellen Vermögenswerten auswirken. Obendrein unterliegt die Werthaltigkeitsprüfung Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen.

  • Bei nicht-finanziellen Vermögenswerten wird die BaFin besonders darauf achten, ob es Hinweise auf Wertminderungen gibt und ob entsprechende Wertminderungstests ordnungsgemäß vorgenommen wurden.
  • Bei finanziellen Vermögenswerten wird hingegen die Einbringlichkeit von Forderungen im Fokus stehen. Die Unternehmen werden zu einer vollständigen Dokumentation der Analysen und Tests sowie einer transparenten und nachvollziehbaren Darstellung der getroffenen Annahmen angehalten.

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner,
Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München (www.kleeberg.de)

 

BC 12/2024

BC20241220

 

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