IDW-Hinweise vom 5.4.2024
Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) hat der Bundestag im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt, was vom Bundesrat abschließend gebilligt wurde. Die Gesetzesverkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes stehen noch aus.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat nun Hinweise veröffentlicht, in denen die Auswirkungen insbesondere der freiwilligen rückwirkenden Anwendung der erhöhten Schwellenwerte auf Jahres- und Konzernabschlüsse beschrieben werden. Zudem gibt das IDW Hinweise für die Praxis zum Umgang mit diesen Auswirkungen.