Bundesrat verabschiedet BEG IV am 18.10.2024
Zwar enthält das am 18.10.2024 auch vom Bundesrat verabschiedete Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) – Veröffentlichung: BGBl. I 2024, Nr. 323 vom 29.10.2024 – zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die nach dem Willen der Bundesregierung die deutsche Wirtschaft spürbar entlasten sollen. In der Unternehmenspraxis zeigt man sich jedoch verhalten, was die tatsächlichen Wirkungen des BEG IV betrifft. Laut aktuellen Ergebnissen des German Business Panels (GBP) rechnen nur 10% der befragten Unternehmen mit einer deutlichen Reduzierung ihres bürokratischen Aufwands. Besonders gering sind die Erwartungen im Verarbeitenden Gewerbe, im Gesundheitswesen, im Baugewerbe und im Handel.