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  • Fristablauf für die Schlussabrechnungen der Corona-Finanzhilfen zum 31.3.2024

    Prof. Dr. Christian Zwirner, Michael Vodermeier und Dr. Felix Krauß

     

    Die Anträge auf die unterschiedlichen Überbrückungshilfen sowie auf die November- und Dezemberhilfe wurden regelmäßig auf Grundlage prognostizierter Umsätze und Fixkosten bewilligt. Für die finale Festsetzung der Förderhöhe müssen Schlussabrechnungen für alle Anträge eingereicht werden. Nach mehrfacher Verlängerung der Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen endet diese nun zum 31.3.2024.


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  • KI-Einsatz im Reporting

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Revolutionäre Entwicklungen mit vielen Vorteilen, aber auch Gefahren

     

    Die zunehmende Digitalisierung hat nahezu alle Bereiche der Wirtschaft und natürlich auch die Finanzabteilungen erfasst. Als eine der bedeutendsten Entwicklungen in diesem Zusammenhang schält sich immer mehr der Einsatz generativer künstlicher Intelligenz (KI) in der Bilanzierungswelt bzw. im Corporate Reporting heraus. Dies umfasst letztlich alle Prozessschritte von der ersten buchhalterischen Erfassung einer Transaktion bis hin zur internen sowie externen Berichterstattung.


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  • Verschärfte Finanzierungsbedingungen aufgrund Epochenwandel in der Kreditrisikobewertung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Neue Anforderungen aufgrund neuer Regulatorik

     

    In diesem Jahr stehen Finanzinstitute aufgrund umzusetzender regulatorischer Vorgaben vor einem bedeutenden Wandel in der Bewertung von Kreditrisiken; die Rede ist sogar von einem Epochenwandel in der Kreditrisikobewertung. Mittelständische Unternehmer müssen sich darauf einstellen, dass ihre Hausbanken und sonstigen Kapitalgeber dies natürlich an ihre Firmenkunden weitergeben. Im Fokus stehen hierbei bankenseitig die Steigerung der Datenqualität und die Stärkung der Resilienz, also der Widerstandsfähigkeit auch gegenüber unerwarteten Risiken, mittels Digitalisierung von Geschäftsprozessen.


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  • Darlehenserlass bei beruflicher Aufstiegsfortbildung

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BFH Urt. v. 23.11.2023 – VI R 9/21

     

    Zu den als Werbungskosten abziehbaren Fortbildungskosten gehören alle Aufwendungen eines Arbeitnehmers zur Erweiterung der Kenntnisse im ausgeübten Beruf.


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  • Home-Office in der Regel keine Arbeitgeber-Betriebsstätte

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF 5.2.2024, IV D 1 – S 0062/23/10003 :001; DOK 2023/1122582 (Tz. 2.4)

     

    Hat der Arbeitgeber in Deutschland eine Betriebsstätte, treten u.a. folgende lohnsteuerlichen Folgerungen ein:

    • Der Arbeitgeber ist als sog. inländischer Arbeitgeber zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn er in Deutschland eine Betriebsstätte hat (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).
    • Deutschland hat für den Arbeitslohn eines im Ausland wohnenden Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht, wenn der Arbeitslohn von einer in Deutschland belegenen Betriebsstätte getragen wird, d.h., die Löhne als Betriebsausgaben den Gewinn dieser Betriebsstätte gemindert haben. Auf das Erfüllen oder Nichterfüllen der 183-Tage-Regelung kommt es in diesem Fall nicht an.

       


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  • Unternehmen haftet für KI-Chatbot-Auskunft

    Christian Thurow

    Kanadisches Schiedsgericht für Zivilsachen, Urt. v. 14.2.2024 – SC-2023-005609; Moffatt v. Air Canada, 2024 BCCRT 149

     

    Immer mehr Unternehmen nutzen Künstliche Intelligenz (KI) für Callcenter- und Chat-Angebote gegenüber ihren Kunden. Doch wie verhält es sich hier mit der Haftung für die von der KI gegebene Auskunft? In einem aktuellen Fall in Kanada versuchte das Unternehmen, die KI als unabhängigen Beauftragten darzustellen, für den keine Haftung übernommen werden konnte. Das Gericht sah das anders.


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  • Ausgestaltung des IKS zur Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    IDW Praxishinweis 4/2023 mit Bezug zu IDW PS 982

     

    Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gemäß der Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) und der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standard, kurz: ESRS) unterliegt einer Vielzahl regulatorischer Anforderungen, die Unternehmen dazu verpflichten, umfassende und komplexe Informationen bereitzustellen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist die Einführung eines effektiven internen Kontrollsystems (IKS) von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) einen Praxishinweis (4/2023) veröffentlicht, der u.a. die Ausgestaltung eines IKS zur Aufstellung von Nachhaltigkeitsberichten erläutert.


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  • KMU-Nachhaltigkeitsstandards: Veröffentlichung eines Entwurfs durch die EFRAG

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    Geplante Erleichterungen für berichtspflichtige und freiwillig berichterstattende KMU

     

    Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat zwei neue Entwürfe für Nachhaltigkeitsberichtsstandards veröffentlicht, die sich speziell an KMU richten: einen European Sustainability Reporting Standard (ESRS – EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) für gelistete (LSME) und einen für weitere KMU (VSME). Die beiden Standardentwürfe zielen darauf ab, die umfassenden Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte durch Erleichterungen zu vereinfachen und KMU so besser in die Lage zu versetzen, effizienter auf Finanz- und Marktbedürfnisse reagieren zu können. Die öffentliche Konsultationsphase läuft bis zum 21.5.2024.


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  • Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss: Steuererleichterungen im Wartestand – eine Übersicht

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Der Vermittlungsausschuss verhandelt am 21.2.2024 über das Wachstumschancengesetz. Viele Steuererleichterungen sollen mit dem Wachstumschancengesetz implementiert werden. Andere steuerliche Änderungen wurden mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz bereits beschlossen. Das Wachstumschancengesetz könnte erst mit der nächsten Bundesratssitzung am 22.3.2024 verabschiedet werden, soll aber rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2024 gelten.
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  • Erweiterter Kapitalzugang für junge, innovative Technologie-Unternehmen

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

     

    Der im Rahmen des sog. Zukunftsfonds eröffnete Kapitalzugang für junge, innovative Technologie-Unternehmen soll erweitert werden. Damit sollen insbesondere Start-ups noch stärker gefördert werden. Zudem sollen bestehende Kooperationen mit institutionellen Investoren vertieft und junge Start-ups beim sog. Impact Investing (Projekte mit positiver sozialer oder ökologischer Wirkung) unterstützt werden.


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  • Zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

    BC-Redaktion

    BFH Beschl. v. 12.1.2024 – VI B 37/23

     

    Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mithilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden.


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  • Basiszinssatz nach IDW S 1 sinkt zum 1.2.2024 gerundet auf 2,50%

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Sinkende Tendenz des ungerundeten Basiszinssatzes der letzten Wochen erstmals im gerundeten Basiszinssatz sichtbar

     

    Der Basiszinssatz nach IDW S 1 sinkt zum 1.2.2024 auf gerundet 2,50%. Der ungerundete Basiszinssatz sinkt von 2,72% zum 1.1.2024 auf 2,49% zum 1.2.2024. Somit ist der ansteigende Trend des Basiszinssatzes der letzten beiden Jahre gebrochen. Dies ist die erste Verringerung des gerundeten Basiszinssatzes seit September 2021.


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  • Europäischer Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (BEFIT): Bilanzsteuerliche Hinweise

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Vorschlag der EU-Kommission aus Prüfersicht

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat eine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des EU-Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT = „Business in Europe: Framework for Income Taxation“) abgegeben. Darin werden die Ziele des Richtlinienvorschlags (Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und Senkung der Befolgungskosten) zwar grundsätzlich begrüßt. Hinsichtlich der Umsetzung adressiert das IDW aber auch einige offene Fragen und Herausforderungen. Gewarnt wird insbesondere vor einer mangelhaften Flexibilität in Krisensituationen und Einschränkungen der Informationsfunktion der externen Rechnungslegung.


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  • Bilanzsteuerrecht: Kontroversen zwischen der Beratungs-, Prüfungs- und Gerichtspraxis

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Wesentliche Aspekte des Münchner Unternehmenssteuerforums vom 31.1.2024

     

    In der aktuellen Betriebsprüfungspraxis kommt dem Bilanzsteuerrecht nach Fallzahlen und Höhe der (streitigen) Steuerauswirkungen eine sichtlich gestiegene Bedeutung zu. Gehäuft gelangen streitige Fragen zur Aktivierung von Wirtschaftsgütern und Rechnungsabgrenzungsposten und vor allem zur Rückstellungsbildung und -bewertung vor die Finanzgerichte. Deren Sichtweise orientiert sich jedoch zu wenig an (handelsbilanziellen) Bilanzierungszwecken wie Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung. Das gefährdet letztlich sogar die Umsetzung des in der Mittelstandspraxis weitläufig dominierenden Wunschs nach einer Einheitsbilanz.


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  • Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften zweifelhaft

    Christian Thurow

    FG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 5.12.2023 – 1 V 1674/23 (Beschwerde zugelassen)

     

    Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde eine betragsmäßige Verrechnungsbeschränkung für Termingeschäftsverluste eingeführt. In der Praxis kann dies dazu führen, dass die festgesetzte Einkommensteuer den tatsächlich im Steuerjahr erzielten Gewinn aus Termingeschäften bei Weitem übersteigt. Dem Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz kommen daher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift.


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  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024

    BMF
    Die monatlich fortgeschriebene Übersicht finden Sie hier.
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  • Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug

    BC-Redaktion

    BMF 24.1.2024, III C 2 – S 7109/19/10004 :001; DOK 2024/0060262

     

    Sofern kein unversteuerter Endverbrauch droht, erfolgt keine Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe.


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  • Keine Umsatzsteuerpflicht eines Aufsichtsratsmitglieds trotz teilweiser sitzungsabhängiger Vergütung

    Christian Thurow

    FG Köln Urt. v. 15.11.2023 – 9 K 1068/22 (Revision zugelassen)

     

    Sind Aufsichtsräte Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn? EuGH and Finanzverwaltung hatten dazu in der Vergangenheit eine unterschiedliche Sichtweise. Das Finanzgericht (FG) Köln fasst den aktuellen Stand in einem Urteil zusammen. Für Aufsichtsräte eröffnet sich hier eine zusätzliche Einnahmequelle.


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  • IDW veröffentlicht Factsheet zur Unternehmensbewertung

    Prof. Dr. Christian Zwirner

    Überblick über die Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfern bei Unternehmensbewertungen

     

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gibt in einem neuen Factsheet einen kompakten Überblick über den Themenkomplex der Unternehmensbewertung als klassisches Kompetenzfeld von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern. Das Factsheet soll potenziellem Nachwuchs, Medien, der Politik, Verbänden sowie weiteren Interessierten einen Überblick zu den Tätigkeiten eines Wirtschaftsprüfers im Zusammenhang mit Unternehmensbewertungen geben.


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  • Aktuelles zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

    Christian Thurow

    FG Berlin Urt. v. 25.9.2023 – 6 K 6188/19 (rkr.); Urt. v. 19.9.2023 – 8 K 8171/21 (Revision zugelassen)

     

    Bei geschäftlichen Beziehungen zwischen Unternehmen und beherrschenden Gesellschaftern stellt sich immer wieder die Frage, ob die Geschäftsbeziehungen einem Fremdvergleich standhalten. Dabei kommt es auf die besonderen Umstände des Einzelfalls an, wie zwei aktuelle Urteile des Finanzgerichts (FG) Berlin zeigen.


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