BFH Urt. v. 23.1.2024 – IX R 14/23
Zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist es zulässig, sich jeder sachverständigen Methode zu bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint.
Der schlichte Verweis auf die modellhaft ermittelte Gesamt- und Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung genügt nicht, um eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 EStG darzulegen und nachzuweisen.