Zur Betriebsvermögenseigenschaft von „verlustgeneigten“ Wirtschaftsgütern und zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht (hier: Betrieb einer Photovoltaik-Anlage)
BFH Urt. v. 4.2.2026 – IV R 5/24


In einem nicht veröffentlichten Urteil hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit Fragen rund um die Aufnahme des Betriebs einer Photovoltaikanlage beschäftigt. Dabei geht es um den Beginn des Gewerbebetriebs, die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen und um Fragen der Seitwärtsabfärbung.
Es handelt sich um ein nicht veröffentlichtes Urteil des BFH und ist damit von der Finanzverwaltung nicht verpflichtend anzuwenden.