Auswirkungen auf Verzugszinsen nach § 288 BGB sowie mögliche steuerliche Folgen und handelsrechtliche Berichtspflichten
.jpg?sfvrsn=208da648_1)
Nachdem der Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB zum 1.1.2024 noch bei 3,62% lag, hat die Deutsche Bundesbank den Zinssatz zwischenzeitlich dreimal gesenkt, zuletzt zum 1.7.2025 auf 1,27%. Zum 1.7.2026 erhöht die Bundesbank den Zinssatz um 0,25 Prozentpunkte. Der Basiszinssatz wirkt sich u.a. auf die Höhe der Verzugszinsen nach § 288 BGB aus und kann sich ggf. auch auf die Beurteilung der Angemessenheit der Verzinsung von Gesellschafterdarlehen in steuerlicher Hinsicht sowie vor dem Hintergrund handelsrechtlicher Berichtspflichten auswirken.