Beschluss des Bundeskabinetts vom 12.8.2026

Das vorliegende Gesetz enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Dies betrifft u.a. Maßnahmen zum Bürokratierückbau, zur Förderung der Digitalisierung und zur Verhinderung von unrechtmäßigen Steuergestaltungen.
Im Folgenden wird eine Auswahl der für das Rechnungswesen bedeutsamen (bilanz-)steuerlichen Neuregelungen aufgeführt.