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  • FAQs zur Inflationsausgleichsprämie

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Aktualisierung des BMF vom 5.4.2023

     

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 € im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei auszahlen (§ 3 Nr. 11c EStG, § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV). Das Bundesministerium der Finanzen hat auf seiner Internetseite FAQs (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) zur Inflationsausgleichsprämie eingestellt und Anfang April 2023 zu zwei aufgetretenen Zweifelsfragen Aktualisierungen vorgenommen.


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  • Preisträger des WIB-Ehrenpreises 2023 gewählt

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Fallbeispiele und Richtlinien zum Investitionscontrolling

     

    Die Jury für die Ehrenpreis-Verleihungen des Wissenschaftlichen Instituts der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (WIB) hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, Prof. Dr. Ludwig Hierl als Verfasser der BBK-Beitragsserie „Fallbeispiele und Richtlinien zum Investitionscontrolling“ zum Ehrenpreisträger 2023 zu wählen. Die offizielle Verleihung soll im Rahmen des BVBC-Bundeskongresses 2023 vorgenommen werden, der vom 27.4. bis 29.4.2023 in Essen stattfinden soll.

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  • Genussrechtskapital: Steuerbilanzielle Behandlung

    BC-Redaktion

    Entwurf eines BMF-Schreibens vom 9.11.2022, IV C 6 – S 2133/19/10004 :002

     

    Gegenstand dieses Schreibens ist die steuerbilanzielle Zuordnung von Kapital, das in erster Linie eine Kapitalgesellschaft durch die Einräumung von Genussrechten erhält.

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  • Bürokratierückbau in der Finanzberichterstattung

    BC-Redaktion

    Vorschläge des DRSC vom 1.4.2026

     

    Die Finanzberichterstattung ist in den letzten Jahren zunehmend komplexer geworden. Unternehmen sehen sich mit einer Vielzahl neuer Berichtspflichten konfrontiert, die nicht nur einen hohen Erstellungsaufwand verursachen, sondern auch als Benachteiligung im Vergleich zu Wettbewerbern aus dem Nicht-EU-Ausland empfunden werden.

    Das DRSC hat eine Stellungnahme zu Bürokratieentlastungsmaßnahmen der finanziellen Berichterstattung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) übermittelt.


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  • Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell

    BC-Redaktion

    BFH-Urt. v. 5.2.2026 – IV R 11/24

     

    1. Bei einem Vorruhestandsmodell können Unternehmen Rückstellungen für die späteren Aufwendungen bilden. Dies gilt nicht nur für Arbeitnehmer, die bereits in der Freistellungsphase sind oder mit denen bereits eine konkrete Freistellungsvereinbarung geschlossen wurde. Auch für Arbeitnehmer, mit denen am Bilanzstichtag noch keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde und die sich noch nicht in der Freistellungsphase befinden, können Rückstellungen gebildet werden, sofern diese bereits nach ihrem Arbeitsvertrag einen entsprechenden Anspruch haben.
    2. Wird die während der Freistellungsphase gezahlte Vergütung als Arbeitsleistung des Arbeitnehmers über die gesamte Beschäftigungsdauer abgegolten, dürfen die Rückstellungen nicht erst ab dem Zeitpunkt aufgebaut werden, ab dem der rechtliche Anspruch auf Freistellung entsteht. Vielmehr ist der voraussichtliche Erfüllungsbetrag auf den Zeitraum zu verteilen, der mit Aufnahme des Arbeitsverhältnisses beginnt.

    [Leitsätze d. Red.]


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  • Klimaschutzprogramm 2026: Beschluss der Bundesregierung

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

    67 Maßnahmen sollen bis 2030 zusätzlich CO2-Einsparungen von über 25 Millionen Tonnen ermöglichen

     

    Die Bundesregierung hat ein umfassendes Klimaschutzprogramm verabschiedet, das Investitionen, Fördermaßnahmen und strukturelle Veränderungen in mehreren Sektoren vorsieht, um die nationalen Klimaziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen.


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  • Gesetzliche Verpflichtung der Berücksichtigung von ESG-Risiken durch Banken: Auswirkungen auf Unternehmen

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker

     

    Mit der Veröffentlichung des Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) im Bundesgesetzblatt werden Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) verpflichtender Bestandteil von Bankensteuerung, Aufsicht und Kreditvergabe. Dies hat auch spürbare Auswirkungen auf Unternehmen als Kreditnehmer.


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  • E-Rechnungen: Vorgehensweise bei der Rechnungsprüfung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BStBK, FAQ zur E-Rechnung vom 17.3.2026

     

    Im Rahmen der schon zum 1.1.2025 gesetzlich festgeschriebenen schrittweisen Einführung der E-Rechnung besteht für Rechnungsaussteller noch eine Schonfrist im laufenden Jahr 2026 und auch für 2027 in Abhängigkeit vom Gesamtumsatz. Hingegen ist die Empfangspflicht schon aktuell zu beachten. Deshalb sollte die Rechnungsprüfung darauf eingestellt sein.


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  • Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    BMF 23.3.2026, IV C 5 – S 2337/00030/002/005

    Aufwandsentschädigungen sind Ersatzleistungen für Ausgaben (z.B. Reisekosten, Fortbildungskosten), Verdienstausfall und Zeitverlust – insbesondere für Beschäftigte des öffentlichen Diensts. Hauptamtlich tätige Personen (z.B. Bürgermeister) erhalten die Entschädigung in voller Höhe steuerfrei. Für ehrenamtlich tätige Personen (z.B. freiwillige Feuerwehr, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung) ist ein Drittel der Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch bislang (!) 250 € pro Monat, steuerfrei. Dieser Betrag wird nun erhöht.


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  • Lagebericht und Berichtsanforderungen der ESRS

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Julia Busch

    Geltung des Anwendungshinweises AH 5 zu DRS 20 verlängert

     

    Das DRSC hatte Ende Januar 2026 einen Konsultationsentwurf zum Anwendungshinweis DRSC AH 5 zu DRS 20 veröffentlicht, mit dem die Geltungsdauer des Anwendungshinweises um ein Jahr verlängert werden soll. Die Änderung dieses Anwendungshinweises wurde Mitte März 2026 vom Gemeinsamen Fachausschuss des DRSC verabschiedet.


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  • Anforderung einer Einkommensteuererklärung: Ausübung und Begründung des Ermessens bei einer Vorabanforderung

    Christian Thurow

    FG Köln, Gerichtsbescheid v. 15.1.2026 – 11 K 2249/25

     

    Bei der Abgabe von Steuererklärungen gelten grundsätzlich die in § 149 Abs. 2 und 3 AO genannten Fristen. In bestimmten Fällen kann das Finanzamt jedoch mittels einer Vorabanforderung nach § 149 Abs. 4 AO eine frühere Abgabe anfordern. Doch wann genau liegt ein solcher Fall vor?


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  • Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen: Rechnungszinsfuß

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    FinMin, Allgemeinverfügung vom 18.3.2026

     

    Wer sich mit Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes von 6% bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen an sein Finanzamt gewendet hat, muss nun mit Zurückweisungen rechnen.

     


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  • Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS – Eine Analyse börsennotierter Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025

    Christian Thurow

     

    Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte und das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) haben ein erstes Update zu ihrer Studie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung börsennotierter Unternehmen für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Bei dem Update der Studie wurden 69 Unternehmen berücksichtigt, deren Unternehmensberichte bis zum 13.3.2026 vorlagen.


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  • Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

    Landesamt für Steuern Niedersachsen, Vfg. v. 8.1.2026 – S 2137-St 224a/St 222-3637/2025

     

    Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat eine Verfügung betreffend Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums erlassen.


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  • Antrag auf umfassende Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Zulässigkeit

    BC-Redaktion

    BFH-Urt. v. 9.12.2025 – IX R 19/22

     

    Steuerpflichtige können einen umfassenden Auskunftsantrag über alle ihre gespeicherten personenbezogenen Daten stellen, ohne diesen Antrag zeitlich (z.B. auf bestimmte Jahre) oder inhaltlich (z.B. auf bestimmte Vorgänge) eingrenzen zu müssen. Ein solcher Antrag ist allein wegen seines Umfangs oder fehlender Beschränkung noch nicht als exzessiv (übertrieben) anzusehen.

    [Leitsatz d. Red.]


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  • FED legt zum zweiten Mal in Folge eine Zinspause ein

    Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel

    FED belässt aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten ihren Leitzins in einer Bandbreite von 3,50% bis 3,75%

     

    Nach mehreren Zinssenkungen in der zweiten Jahreshälfte 2025 legt die US-Notenbank FED (Federal Reserve) nun zum zweiten Mal in Folge eine Zinspause ein. Die FED begründet die Zinspause mit ungewissen Auswirkungen der Entwicklungen im Nahen Osten auf die US-Wirtschaft.

    Der Leitzins der FED bleibt daher unverändert zwischen 3,50% und 3,75%.



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  • Aufdeckung von Risiken in Lieferketten

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    Checkliste zu Problemfeldern mit Handlungsempfehlungen

     

    Zwar haben viele Unternehmen unter dem Eindruck der schon seit einigen Jahren aktuellen Krisenlagen ihre Lieferketten angepasst, aber oft noch nicht grundlegend verbessert. Eine einfach gehaltene Checkliste kann ggf. dabei helfen, im Rahmen einer Selbstdiagnose Defizite aufzudecken und Problemlösungen auf den Weg zu bringen.

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  • Widerruf eines Bestätigungsvermerks

    Kai Peter Künkele und Sanja Mitrovic

     

    Stellt ein Abschlussprüfer nach Erteilung eines Bestätigungsvermerks nachträglich fest, dass der geprüfte Abschluss einen wesentlichen Fehler enthält, kann ein Widerruf erforderlich werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gibt Orientierung zu den maßgeblichen Voraussetzungen und Pflichten – von der Erörterung mit den gesetzlichen Vertretern über die schriftliche Widerrufserklärung bis hin zur Informationspflicht gegenüber den Abschlussadressaten.


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  • Steuerfreie Aktivrente von 2.000 € monatlich: Aufnahme, Wechsel und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Mitarbeiter der BC-Redaktion

    Ergänzung der FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente vom 16.3.2026

     

    Wird im laufenden Kalendermonat eine neue Beschäftigung aufgenommen, wird der volle Freibetrag von bis zu 2.000 € monatlich berücksichtigt. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer bestätigt dem Arbeitgeber schriftlich, dass er in diesem Kalendermonat noch keinen steuerfreien Betrag für die Aktivrente erhalten hat. Der Arbeitgeber hat diese Bestätigung zum Lohnkonto des Arbeitnehmers zu nehmen und den Arbeitslohn bis zu einem Betrag von 2.000 € steuerfrei zu stellen. Liegt dem Arbeitgeber keine entsprechende Bestätigung des Arbeitnehmers vor, erfolgt lediglich eine anteilige Berücksichtigung des Steuerfreibetrags wie bei einem Arbeitgeberwechsel.


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  • Nießbrauchsrecht: Vorsicht bei entgeltlicher Ablösung

    Dr. Hans-Jürgen Hillmer

    BFH Urt. v. 10.10.2025 – IX R 4/24

     

    Nießbrauchsrechte sind in der Vermögens- und Nachfolgeplanung weit verbreitet. Die steuerlichen Konsequenzen einer vorzeitigen Ablösung gegen Zahlung sind jedoch häufig risikobehaftet.


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