Freitag, 25.11.2022
Dieselskandal: VW mit Verfassungsbeschwerde gegen Sonderprüfung erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden von Volkswagen gegen eine aktienrechtliche Sonderprüfung zum VW-Abgasskandal stattgegeben. Das Oberlandesgericht Celle, das die Sonderprüfung angeordnet hatte, habe unter anderem mehrfach Volkswagens Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Das BVerfG hat Beschlüsse von 2017 und 2020 aufgehoben und die Sachen zurückverwiesen. Das OLG muss nun über die Sonderprüfung neu entscheiden.

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Airline darf "Personalvertretung Kabine" nicht auf Webinar verweisen

Eine Fluggesellschaft darf die Personalvertretung Kabine nicht aus Kostengründen auf eine Online-Schulung für die Betriebsratsarbeit verweisen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden. Die Airline weigerte sich, die bei einer Fortbildung in Potsdam angefallene Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Mitarbeiter aus Düsseldorf zu zahlen. Das LAG hat der Personalvertretung diese Kosten jetzt zugesprochen.

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BMW statt Porsche begründet keinen Schadensersatz

Wer seinen Porsche durch Eingriff eines Dritten vorübergehend nicht nutzen kann und stattdessen mit seinem BMW fahren muss, kann diesen Nutzungsausfall nicht geltend machen. Laut Bundesgerichtshof ist die zeitweilige Beschränkung auf die Nutzung des Zweitwagens kein wirtschaftlicher Schaden, sondern nur eine individuelle Genussschmälerung. Eine höhere Wertschätzung der Geschädigten durch den Porsche, dem ein höheres Prestige zukomme, oder ein schöneres Fahrgefühl könne keine Ersatzfähigkeit begründen.

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Beweislastverteilung bei Sturz im Möbelhaus

Kommt ein Kunde in einem Warenhaus auf einem verunreinigten Boden zu Fall, muss der Inhaber beweisen, dass von ihm und seinem Personal alle Sorgfalt aufgewandt wurde, um den objektiv verkehrswidrigen Zustand im Organisationsbereich zu vermeiden. Damit hält der Bundesgerichtshof an seiner vor mehr als 60 Jahren begründeten Rechtsprechung fest. Zweifel gingen zulasten des Unternehmers.

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BGH bestätigt Urteil gegen falschen Impfarzt

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen einen falschen Impfarzt bestätigt. Wie das LG und die Staatsanwaltschaft mitteilten, wurde die Revision des Mannes "als offensichtlich unbegründet" verworfen. Das LG hatte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt, weil er sich als Arzt ausgegeben und unter anderem in Impfzentren Schutzimpfungen gegen das Coronavirus verabreicht und Impfungen überwacht hatte.

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Betriebe können steuermindernde Rückstellung für Altersfreizeit bilden
Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür laut Finanzgericht Köln eine steuermindernde Rückstellung bilden. Die Beschäftigten würden mit ihrer Arbeitskraft in Vorleistung treten, die entsprechende Gegenleistung werde vom Betrieb demgegenüber erst in der Zukunft erbracht. Seine Verpflichtung zur Gewährung zusätzlicher freier Arbeitstage sei mithin bereits vor Eintritt in die Arbeitsfreistellung entstanden. Mehr lesen
Trotz Corona: Zahl erfolgreicher Jura-Absolventen 2020 auf hohem Niveau
Im Jahr 2020 haben nach einer vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Statistik 9.028 Studierende nach durchschnittlich 10,8 Semestern erfolgreich die Erste Juristische Prüfung absolviert. Dies stellt gegenüber dem Jahr 2019 mit 9.481 Absolventen einen geringen Rückgang dar, der durch die Auswirkungen der SARS-CoV-2 Pandemie bedingt sein könnte. Der Anteil der Frauen liegt bei über 57% und damit auf dem Niveau der vergangenen sieben Jahre. Mehr lesen
Buschmann sieht großen Nachholbedarf bei Digitalisierung der Justiz

Der seit Monaten schwelende Streit um Bundesmittel für die Justizbehörden der Länder hat auch die abschließende Beratung zum Etat des Bundesjustizministeriums für 2023 dominiert. Die Länder fühlten sich - auch in der Debatte um den "Pakt für den Rechtsstaat" - von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) "nicht ausreichend wahrgenommen", kritisierte Franziska Hoppermann (CDU) im Plenum. Ihr Fraktionskollege Günter Krings (CDU) warf dem Minister Untätigkeit vor.

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Festlegung der Sachkosten in der Kindertagespflege ist gebundene Entscheidung

Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bei der Festlegung des Erstattungsbetrages für den Sachaufwand, der Kindertagespflegepersonen bei ihrer Tätigkeit entsteht, nicht lediglich ein eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Vielmehr unterliege die Festlegung der Sachkostenerstattung der vollen gerichtlichen Überprüfung.

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Donnerstag, 24.11.2022
Frankreich: Kündigung wegen Abwesenheit bei Firmenpartys unwirksam

Frankreichs Kassationshof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann, weil er an regelmäßigen Firmenpartys nach Dienstschluss mit viel Alkohol und anderen Ausschweifungen nicht teilgenommen hat. Das Pariser Beratungsunternehmen, bei dem der Kläger arbeitete, habe mit seiner "Fun and Pro"-Firmenkultur gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung des Beschäftigten verstoßen, urteilte das Gericht.

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Bundestag ermöglicht Enteignung für Bau von Gasleitungen
Um wichtige Bauprojekte etwa für Gasleitungen zu sichern, sollen künftig in dringlichen Fällen auch Enteignungen möglich werden. Der Bundestag hat eine entsprechende Ergänzung des Energiesicherungsgesetzes beschlossen. Dabei geht es um "bewegliche Sachen, die für die Errichtung von Erdgasleitungen oder verbundener Infrastruktur erforderlich sind" - also im Grunde Baumaterialien. Die SPD verweist auf die in der Verfassung verankerte Möglichkeit von Enteignungen. Mehr lesen
Notstand und ziviler Ungehorsam rechtfertigen keine Straftaten von Klimaaktivisten

Begeht ein Klimaaktivist eine Straftat, um auf den Klimawandel und die Notwendigkeit sofortigen Gegensteuerns aufmerksam zu machen, so stehen ihm keine Rechtfertigungsgründe zur Seite. Das Oberlandesgericht Celle schließt sowohl einen rechtfertigenden Notstand als auch eine Rechtfertigung durch zivilen Ungehorsam aus. Denn dies liefe auf eine grundsätzliche Legalisierung von Straftaten zur Erreichung politischer Ziele hinaus.

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Strompreisbremse nach Gutachten eines Stromanbieters verfassungswidrig

Die geplante Strompreisbremse der Bundesregierung mit einer Abschöpfung von kriegs- und krisenbedingten Überschusserlösen der Energiebranche ist einem Gutachten des Hamburger Energieversorgers Lichtblick zufolge verfassungswidrig. Der Gesetzentwurf verstoße gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie. Scharfe Kritik am Gesetzentwurf, der derzeit noch in der Ressortabstimmung ist, kam auch vom Bundesverband Erneuerbare Energien.

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Impfschaden einer Lehrerin kein Dienstunfall

Der Impfschaden einer Lehrerin ist auch dann nicht als Dienstunfall anzuerkennen, wenn die Impfung in den Räumlichkeiten der Schule stattgefunden hat. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. Das Land Niedersachsen habe lediglich die Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam des Impfzentrums Hannover dort die Impfung durchführen kann. Es sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen.

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Niedrigere Leistungen für alleinstehende Asylbewerber in Sammelunterkünften verfassungswidrig

Die pauschale Leistungskürzung um 10% für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in Sammelunterkünften nach § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es sei nicht erkennbar, dass dort regelmäßig tatsächlich entsprechende Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften erzielt würden oder werden könnten.

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Brasiliens Wahlgericht lehnt Anfechtung von Bolsonaros Niederlage ab

Das Oberste Wahlgericht in Brasilien hat den Antrag der Partei des abgewählten Präsidenten Jair Bolsonaro auf Überprüfung des Wahlergebnisses abgelehnt. Die Liberale Partei (PL) habe keinerlei Beweise für einen angeblichen Betrug vorgelegt, sagte Gerichtspräsident Alexandre de Moraes und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 4,12 Millionen Euro gegen die Antragsteller. Sie hätten böswillig und unverantwortlich einen Rechtsstreit auslösen und die Justiz damit befassen wollen.

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Vor der Klage ein Schlichtungsverfahren?

Ein obligatorisches Güteverfahren ist nicht bei allen Klagen notwendig, die eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betreffen. Der Bundesgerichtshof hält einen Schlichtungsversuch dann für entbehrlich, wenn es um die Verletzung der Intimsphäre geht. Dafür spreche der Wortlaut der Öffnungsklausel. Außerdem sei auch im strafrechtlichen Pendant des Schlichtungsverfahrens ein Sühneverfahren vor dem Privatklageverfahren nur dann notwendig, wenn es um die Verletzung der persönlichen Ehre ginge.

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Berechnung des Wertersatzanspruchs bei Widerruf eines Autokredits

Widerruft ein Darlehensnehmer einen zusammen mit einem Fahrzeugkauf abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag, ist bei der Berechnung des Wertersatzanspruchs der Händlerverkaufspreis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags zugrunde zu legen. Der Bundesgerichtshof entschied weiter, dass sich der Verkehrswert bei Rückgabe des Fahrzeugs nach dem Händlereinkaufspreis bemisst. Zu diesem Erlös könne der Verbraucher den Wagen veräußern.

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Rheinland-pfälzischer Verfassungsrichter Hassemer rechtfertigt Klimaproteste

Der Richter am Verfassungsgerichtshof Koblenz, Michael Hassemer, hält die aktuellen Klima-Proteste der "Letzten Generation" für gerechtfertigt. Etwaige Straftaten der Klimaaktivisten könnten unter Umständen unter § 34 StGB fallen, sagte Hassemer dem SWR. Demnach sei eine Tat nicht rechtswidrig ist, wenn nur durch sie eine Gefahr abgewendet werden könne. Den Klimawandel verstehe er ohne weiteres als eine derartige rechtfertigende Notstandssituation.

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Eintragungsverweigerung für nicht-binäres Elternteil nicht isoliert überprüfbar

Die anfängliche Weigerung eines Standesamtes, eine Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit als Elternteil ins Geburtsregister einzutragen, kann nach späterer Adoption und daraufhin erfolgter Eintragung nicht isoliert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat betont, dass das Rechtsschutzsystem der Freiwilligen Gerichtsbarkeit keinen solchen Feststellungsantrag vorsieht und auch keine Veranlassung für eine erweiternde Auslegung besteht.

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