Bleiberecht nach Durchlaufen zweistufigen Verfahrens
Bürger aus EU-Staaten, die vor dem Brexit von der Personenfreizügigkeit profitierten und aus dem EU-Binnenmarkt nach Großbritannien zogen, dürfen dem Brexit-Vertrag zufolge im Land bleiben. Sie müssen jedoch nach den derzeitigen Regelungen ihren rechtmäßigen Aufenthalt in einem zweistufigen Verfahren nachweisen.
Antrag auf "pre-settled status" sowie "settled status"
Dazu ist für diejenigen, die zum Zeitpunkt des Austritts weniger als fünf Jahre im Land waren, zunächst der Antrag für einen "pre-settled status" notwendig. Nach fünf Jahren kann mit dem Antrag auf einen "settled status" ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erworben werden. Sollte dieser Antrag jedoch nicht spätestens fünf Jahre nach dem Erhalt des "pre-settled status" erfolgen, verlieren die EU-Bürger nach derzeitigem Recht ihre Ansprüche komplett.
2,6 Millionen Menschen könnten ihre Rechte verlieren
Dagegen hatte die von der Regierung selbst eingesetzte Aufsichtsbehörde für die Rechte der EU-Bürger, die Independent Monitoring Authority (IMA), geklagt. Ihr zufolge könnten ansonsten 2,6 Millionen Menschen ihre Rechte verlieren und abgeschoben werden, nur weil sie die Antragsfrist verpassen. IMA-Chefjustiziar Rhys Davies begrüßte das Urteil: "Das Austrittsabkommen sieht vor, dass Menschen ihre Rechte nur in sehr eingeschränkten Umständen verlieren können und das Versäumnis, vom 'pre-settled' auf den 'settled status' umzusteigen, gehört nicht dazu." Das britische Innenministerium teilte hingegen mit, man sei enttäuscht von dem Urteil und kündigte Berufung an.