Bayern klagt, wie mehrfach angedroht, gegen die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer. Das hat das Kabinett gestern in Nürnberg beschlossen. Man werde beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der entsprechenden Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes stellen, hieß es. Damit solle "der Weg für eine dringend notwendige Erhöhung der Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer geöffnet werden".
Söder beklagt "große Unfairness"
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betonte: "Wir betrachten es als eine große Unfairness, dass bayerische Grundstücke am Ende genauso behandelt werden in der Werteinstufung wie Grundstücke in anderen Teilen Deutschlands, wo die Preise nicht vergleichbar sind." Eine Erhöhung und Regionalisierung der Freibeträge auf politischem beziehungsweise gesetzgeberischem Weg sei bis zuletzt an der Bundesregierung und anderen Bundesländern gescheitert, klagte die Staatsregierung.
Keine "Steuererhöhung durch die Hintertür"
Am Freitag war Bayern im Bundesrat mit einem Antrag gescheitert, wegen dieses Streitpunkts den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Vielmehr stimmte die Länderkammer dem Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen zu. Hintergrund ist eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab 01.01.2023 höhere Kosten zukommen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker
(CSU) hatte deshalb vor einer "Steuererhöhung durch die Hintertür" gewarnt.
Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2022 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Brucker/Just, Immobilien und Steuern 2020/21, ZfIR 2022, 481
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