Das Sozialgericht Berlin als Pilotgericht der Berliner Justiz ist startklar für den Elektronischen Rechtsverkehr. Dies teilte das Gericht am 10.08.2017 mit. Fünf Monate vor Beginn der Nutzungspflicht von Empfangseinrichtungen für elektronische Gerichtspost (beA, EGVP) durch Rechtsanwälte und Behörden seien alle Kammern des SG technisch in der Lage, elektronische Post zu empfangen und zu versenden.
Mehr lesenDer TÜV Rheinland fordert, beim vorsorgenden Gesundheitsschutz in Gebäuden keine Abstriche zu machen. Er weist dabei auf eine Warnung des Umweltbundesamtes (UBA) vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards hin. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014 (BeckRS 2014, 82180), wonach zusätzliche nationale Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung durch Bauregellisten unzulässig sind.
Mehr lesenBei Totalschaden eines Fahrzeugs mit einer individuellen Lackierung (Airbrushlackierung) kann der Geschädigte Zahlung in Höhe der Umlackierungskosten für ein Ersatzfahrzeug nicht verlangen, wenn der Aufwand für die Umlackierung unverhältnismäßig ist. Der nach § 251 BGB geschuldete Geldersatz ist, weil mangels eines Marktes für vergleichbare gebrauchte Sachen eine Ersatzbeschaffung nicht möglich ist, auf der Grundlage des Anschaffungswertes unter Berücksichtigung von Abschreibungen für die Alterung zu ermitteln. Dabei kommt es auf das Alter des Fahrzeugs an, nicht auf das Alter der Lackierung. Dies hat das Oberlandesgericht Jena entschieden.
OLG Jena, Urteil vom 16.03.2017 - 1 U 493/16 (LG Meiningen), BeckRS 2017, 117732
Mehr lesenDie Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 07.08.2017 beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt, gegen Porsche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen der Modellreihe Porsche Cayenne TDI ein Bußgeld in Höhe von 110 Millionen Euro festzusetzen. Damit solle ein Präzedenzfall geschaffen werden, erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Mehr lesenVVG §§ 19 I 1, 23 I, 26 I 1, III Nr. 1, 27; ZPO §§ 513 I Alt.1 u. 2, 546; VHB §§ 10 Nr. 1, 11 Nr. 1 S. 2, Nr. 5
Die Aufnahme einer Drogenproduktion im Keller des versicherten Wohnhauses zum Zweck des Drogenhandels stellt eine subjektive Gefahrerhöhung gemäß § 23 Abs. 1 VVG dar. Dies hat das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil entschieden. Für Mittäter, Abnehmer und andere Personen aus dem Milieu, die von der im großen Stil durchgeführten Drogenproduktion Kenntnis erlangen konnten, ergebe sich fortdauernd ein erheblicher Anreiz für einen Einbruchdiebstahl. Dies gelte gerade auch für die Zeit der Inhaftierung des Versicherungsnehmers nach der Schließung seines Drogenlabors.
OLG Celle, Urteil vom 10.11.2016 - 8 U 101/16, BeckRS 2016, 123051
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