Einkünfte aus einem Hobby sind bei der Berechnung von Hartz-IV-Leistungen ohne Gegenrechnung der für das Hobby angefallenen Ausgaben zu berücksichtigen, wenn die Ausübung des Hobbys für einen SGB-II-Leistungsbezieher unangemessen ist. Dies hat das Sozialgericht Halle im Fall eines Hartz-IV-Empfängers entschieden, der dem Hobby "Heißluftballon-Sportpilot" nachgegangen war (Beschluss vom 18.10.2016, Az.: S 17 AS 1033/14, nicht rechtskräftig, BeckRS 2016, 123719).
Mehr lesenDie Bundesregierung mahnt rechtsstaatliche Verfahren in der Türkei an und fordert das Land auf, deutsche Staatsbürger, die aus politischen Gründen inhaftiert sind, freizulassen. Die Türkei entferne sich "sehr schnell von rechtsstaatlichen Maßstäben", so Kanzlerin Angela Merkel (CDU) laut Regierungsmitteilung vom 16.09.2017.
Mehr lesenArbGG §§ 64 VI, 67; ZPO § 520 III
Wird die Berufung auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt, sind nach § 520 III 2 Nr. 4 ZPO die Voraussetzungen des § 67 II, III ArbGG für ihre Zulassung darzulegen. Waren erstinstanzlich wirksam Ausschlussfristen gesetzt worden und fehlen in der Berufungsbegründung jegliche Ausführungen zur Zulässigkeit neuen Angriffs- oder Verteidigungsvorbringens und sind auch im Übrigen keine der Vorgaben aus § 520 III 2 Nr. 2 und 3 ZPO erfüllt, ist die Berufung unzulässig.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2017 - 3 Sa 762/16 (ArbG Essen), BeckRS 2017, 118673
Mehr lesenBGB § 543
Es besteht ein grundsätzliches Abmahnungserfordernis bei unerlaubter Untermietung der Mieträume über airbnb.com an Gäste für Urlaubsaufenthalte. Bei der Prüfung der Entbehrlichkeit der Abmahnung ist vorrangig auf die vertraglichen Abreden abzustellen. Aber auch im Übrigen ist keine solche schwere Pflichtverletzung gegeben, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses trotz Abmahnung unzumutbar wäre.
LG Amberg, Urteil vom 09.08.2017 - 24 S 299/17 (AG Amberg), BeckRS 2017, 123537
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Arnsberg hat sechs geplante Windenergieanlagen am Kohlberg bei Neuenrade, einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet, vorläufig gestoppt. Die Änderungen der Landschaftsschutzverordnung sowie des Flächennutzungsplanes zur Ermöglichung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung seien unwirksam (Beschluss vom 12.09.2017, Az.: 8 L 571/17).
Mehr lesenEin Arbeitgeber (hier: Gemeinde), der seinen Arbeitnehmern gestattet, auf dem Betriebsgelände zu parken, haftet für Sturmschäden an den Arbeitnehmerfahrzeugen aus Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten, wenn er trotz einer Sturmwarnung das Betriebsgelände nicht ausreichend gesichert hat. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 11.09.2017 entschieden (Az.: 9 Sa 42/17).
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