Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion

Der Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion ist ab sofort verboten. Dies hat die Bundesnetzagentur bestimmt. Sie ist bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen. Käufer wird die Behörde zur Vernichtung entsprechender Uhren auffordern.

Eltern nutzten Uhren zum Abhören

"Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt."

Uhren als verbotene Abhörgeräte zu qualifizieren

Es gibt auf dem deutschen Markt eine große Anzahl von Anbietern, die Smartwatches für Kinder mit einer Abhörfunktion anbieten. Zielgruppe sind Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren. Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als "Babyphone"- oder "Monitorfunktion" bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfelds abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.

Vorgehen gegen Käufer

Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren. Wie ein Vernichtungsnachweis im Fall eines Anschreibens durch die Bundesnetzagentur geführt werden kann, erklärt die Bundesnetzagentur auf ihren Seiten.

Redaktion beck-aktuell, 20. November 2017.

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