Mieter in Deutschland sollen künftig stärker als bisher am Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien beteiligt werden. Der sogenannte Mieterstrom kann dabei helfen, günstigen und umweltfreundlichen Strom zu erzeugen. Die Europäische Kommission hat am 20.11.2017 die Förderung von Mieterstrom beihilferechtlich genehmigt. Nachdem der Bundestag die Förderung bereits beschlossen habe, könne die Förderung somit jetzt starten, erklärte dazu Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD).
Zypries: Profit für Mieter
Das am 25.07.2017 in Kreft getretene Mieterstromgesetz fördere den Ausbau der Solarenegie auf Wohngebäuden und bringe verstärkt die Energiewende in die Städte, erklärte die Ministerin. Voraussetzung für den sogenannten Mieterstromzuschlag sei, dass der Strom in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude geliefert werde. Von den Mietern nicht verbrauchter Strom könne in das öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden. Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt. Denn der Mieterstromanbieter erhält nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch den Erlös aus dem Verkauf des Mieterstroms.
Redaktion beck-aktuell, 21. November 2017.
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Bundesrat beschließt Förderung des Mieterstroms, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.07.2017,
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