EU-Kommission sieht Machtvakuum in Berlin nicht als Risiko für Europa

Die EU-Kommission von Jean-Claude Juncker sieht in dem Scheitern der Sondierungen für ein Jamaika-Bündnis kein Risiko für Europa. "Hier in der Kommission sind wir zuversichtlich (...), dass Stabilität und Kontinuität gewährleistet sein werden", sagte der Sprecher des Kommissionspräsidenten am 20.11.2017 in Brüssel. Das deutsche Grundgesetz biete dafür die Basis.

Art. 63 Abs. 4 GG regelt Vorgehen bei fehlender Mehrheit für neuen Bundeskanzler

Konkret sprach er Art. 63 Abs. 4 GG an. Dort ist geregelt, was passiert, wenn es im Bundestag keine Mehrheit für die Wahl eines neuen Bundeskanzlers gibt. So muss der Bundespräsident den Kandidaten dann entweder trotzdem ernennen oder den Bundestag auflösen und Neuwahlen einberufen. Der Frage, ob die EU-Kommission erwartet, dass die Ungewissheit in Deutschland EU-Reformen verzögert, wich der Sprecher aus. "Wir sollten nicht darüber spekulieren, ob irgendeine Art von Einfluss wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist", sagte er.

Redaktion beck-aktuell, 20. November 2017 (dpa).

Mehr zum Thema