Dienstag, 10.7.2018
Innenministerium verbietet rockerähnliche Gruppierung "Osmanen Germania BC"

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die rockerähnliche Gruppierung "Osmanen Germania BC" einschließlich ihrer Teilorganisationen verboten, da von dem Verein eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit ausgehe. "Wer den Rechtsstaat ablehnt, kann von uns keine Nachsicht erwarten", kommentierte Seehofer die Maßnahme am 10.07.2018.

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Brett Kavanaugh als neuer Richter am US-Supreme Court nominiert

US-Präsident Donald Trump hat den erzkonservativen Juristen Brett Kavanaugh als neuen Richter am US-Supreme Court nominiert. Im Fall seiner Bestätigung durch den Senat bekäme der Oberste Gerichtshof der USA dann eine klare konservative Schlagseite. Allerdings könnte ein einziger republikanischer Abweichler die geplante Nachfolge scheitern lassen.

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LG Hamburg: Otto-Versand unterliegt in Namensstreit gegen "Otto's Burger"

Die Klage des Otto-Versands gegen die Verwendung des Namens “Otto“ durch einen Hamburger Burger-Filialisten ist erfolglos geblieben. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 10.07.2018 entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung “Otto's Burger“ durch den Gastronomiebetrieb keine unzulässige Verletzung des Versandhaus-Unternehmenskennzeichens darstelle.

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EuGH: Zeugen Jehovas müssen bei "Hausbesuchen" EU-Datenschutzrecht einhalten

Die Zeugen Jehovas müssen bei ihren "Hausbesuchen", bei denen sie etwa Name, Adresse und religiöse Orientierung besuchter Personen notieren, die EU-Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten beachten. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 10.07.2018 entschieden. Verantwortlich für die Datenverarbeitung sei die Religionsgemeinschaft gemeinsam mit den Verkündern (Az.: C-25/17).

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USA: Berufungsgericht bestätigt Milliardenvergleich mit VW im Abgas-Skandal

Im Abgas-Skandal hat ein US-Berufungsgericht einen milliardenschweren Vergleich zwischen dem Volkswagen-Konzern und geschädigten US-Kunden bestätigt. Die Richter wiesen Einwände gegen den Kompromiss mit zahlreichen Sammelklägern als unbegründet zurück, wie aus ihrer Entscheidung vom 09.07.2018 hervorgeht.

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BVerfG: Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen (§ 14 II 2 TzBfG) grundsätzlich verfassungsgemäß

TzBfG § 14 II 2; GG Art. 3 I, 12 I, 20 I, 28 I

1. Der Gesetzgeber darf die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) begrenzen, um sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken. Der Staat ist zudem verpflichtet, das Individualarbeitsrecht so zu gestalten, dass die Grundrechte der Parteien in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Soweit die Privatautonomie ihre regulierende Kraft nicht zu entfalten vermag, weil ein Vertragspartner Kraft seines Übergewichts Vertragsbestimmungen einseitig setzen kann, müssen staatliche Regelungen auch ausgleichend eingreifen, um den Grundrechtsschutz zu sichern.

2. § 14 II 2 TzBfG kann verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass eine Anwendung der Norm in Fällen ausgeschlossen ist, in denen dies den Beteiligten unzumutbar wäre.

3. Zur Erreichung dieser legitimen gesetzgeberischen Ziele ist § 14 II 2 TzBfG insbesondere auch erforderlich. Weder eine Karenzregelung noch eine Beschränkung des Verbots der sachgrundlos befristeten Wiedereinstellung auf Arbeitsverhältnisse, die in einem engen sachlichen Zusammenhang zu einer Vorbeschäftigung stehen, wären gleich wirksame Mittel, um eine langfristige soziale Sicherung durch unbefristete Verträge und die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Ziele des Gesetzgebers zu erreichen.

4. Schließlich erweisen sich die mit § 14 II 1 TzBfG verbundenen Beeinträchtigungen auch als zumutbar.

BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 - 1 BvL /714 (ArbG Braunschweig), BeckRS 2018, 11032
BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 - 1 BvR 1375/14 (BAG), BeckRS 2018, 11032

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NSU-Prozess vor dem Urteil gegen Beate Zschäpe

Am 11.07.2018 werden sich im NSU-Prozess ein letztes Mal alle Augen auf Beate Zschäpe richten - und auf den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Nach mehr als fünf Jahren, nach mehr als 430 Prozesstagen, Hunderten Zeugen, endlosem juristischen Hickhack, nach Tagen mit Tränen im Gerichtssaal und mit bewegenden Opfer-Aussagen wird das Münchner Oberlandesgericht das Urteil verkünden. Die Richter wollen einen juristischen Schlussstrich ziehen unter die Aufarbeitung einer fast durchweg rassistisch motivierten Mord- und Anschlagsserie, die die Republik erschütterte, laut Anklage verübt von einer jahrelang unbehelligt im Untergrund lebenden Neonazi-Zelle: Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe.

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LG München: Amazon darf Kunstfaser-Jacke nicht als Daunenjacke anbieten

Auf Veranlassung des Bundesverbandes des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Landgericht München mit Erfolg einen Prozess gegen Amazon geführt. Die Verwendung des Begriffs "Daunenjacke" für eine zu 100% mit Kunstfasern (Polyester) gefüllte Jacke sei irreführend, so die Richter.

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LG Dresden: Haftstrafen für 5 Ex-Infinus-Manager wegen Anlegertäuschung

Viereinhalb Jahre nach dem Ende des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus sind am 09.07.2018 fünf ehemalige Manager zu Freiheitsstrafen zwischen acht Jahren sowie fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts sprach sie des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug schuldig. Gegen einen weiteren Angeklagten verhängten die Richter viereinhalb Jahre wegen Beihilfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Brasilianische Richter streiten um Freilassung des Ex-Präsidenten Lula

In der brasilianischen Justiz ist ein offener Streit um den inhaftierten Ex-Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva ausgebrochen. Nachdem ein Bundesrichter in Porto Alegre zunächst die sofortige Freilassung des 72-Jährigen angeordnet hatte, stoppte der zuständige Gerichtspräsident wenig später die vorläufige Entlassung des ehemaligen Staatschefs (2003-2010). Dem Machtwort am Abend des 08.07.2018 war ein stundenlanges Kompetenzgerangel zwischen mehreren Richtern vorangegangen.

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VG Gießen: Neue Gebühr in Alsfeld für Altkleider-Sammelcontainer rechtswidrig

Die Stadt Alsfeld hatte die Gebühr für Altkleider-Sammelcontainer von bislang 155 Euro pro Jahr auf 2.000 Euro pro Jahr angehoben. Auf die Klage eines davon betroffenen Unternehmers hat das Verwaltungsgericht Gießen diese neue Gebühr für rechtswidrig erklärt. Es fehle an einer ausreichenden Begründung für die Höhe der festgesetzten Gebühr, so das Gericht. Die Berufung wurde zugelassen (Urteile vom 06.07.2018, Az.: 4 K 2017/18.GI und 4 K 5644/17.GI, nicht rechtskräftig).

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OVG Berlin-Brandenburg: Regionalplan "Havelland-Fläming 2020“ ist unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat wegen formeller Fehler und Fehlern in der Abwägung nach zahlreichen Klagen den Regionalplan "Havelland-Fläming 2020“ für unwirksam erklärt. Entgegen dem gesetzlichen Auftrag sei für die Windenergie nicht hinreichend Raum geschaffen worden. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen, wie das OVG mitteilte (Urteile vom 05.07.2018, Az.: OVG 2 A 2.16 u.a.).

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Montag, 9.7.2018
VG Braunschweig verneint Anspruch auf gewerberechtliches Einschreiten gegen VW wegen "DIesel-Affäre"

Bürger können von der Stadt Wolfsburg nicht unter Berufung auf die "Diesel-Affäre" verlangen, gewerberechtlich gegen die Volkswagen AG einzuschreiten und dem Unternehmen den Verkauf von Kraftfahrzeugen zu untersagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 25.06.2018, Az.: 1 B 112/18).

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VG Bremen: Schulleiterin klagt erfolglos gegen Einführung der Inklusion an Gymnasium

Das Verwaltungsgericht Bremen hat die gegen die Einführung der Inklusion an ihrem Gymnasium gerichtete Klage einer Schulleiterin als unzulässig abgewiesen. Es fehle an einer Verletzung der Schulleiterin in eigenen Rechten, so das Gericht (Urteil vom 27.06.2018, Az.: 1 K 762/18). Die Schulleiterin hatte geltend gemacht, die inklusive Beschulung behinderter Schüler an einem Gymnasium wiederspreche der Konzeption dieser Schulform.

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Bundeshaushalt 2018: Härteleistungen für Hinterbliebene terroristischer Anschläge und extremistischer Übergriffe verdreifacht

Hinterbliebene terroristischer Gewalttaten und extremistischer Übergriffen erhalten rückwirkend höhere Härteleistungen. Der Bundeshaushalt 2018, den der Bundestag am 05.07.2018 verabschiedet hat, sieht Mittel für eine rückwirkende Verdreifachung der Härteleistungen vor, wie das Bundesjustizministerium am 06.07.2018 mitgeteilt hat. 

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BGH: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft

InsO §§ 35, 80 I, 109 I 2; GenG §§ 65, 66; BGB § 242

1. Eine Wohnungsgenossenschaft kann sich gegenüber dem Insolvenzverwalter, der die Mitgliedschaft des Schuldners in der Wohnungsgenossenschaft wirksam gekündigt hat, nicht auf eine Satzungsbestimmung berufen, nach der der Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erst ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Nutzungsverhältnisses oder der Rückgabe des Nutzungsobjektes besteht, wenn dadurch eine Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens tatsächlich ausgeschlossen wird, ohne dass dies durch schützenswerte Interessen der Genossenschaft oder des Schuldners gerechtfertigt ist.

2. In diesen Fällen scheidet bei einer vor Inkrafttreten des § 67c GenG ausgesprochenen Kündigung eine geltungserhaltende Reduktion der Satzungsbestimmung auf einen noch zulässigen Umfang regelmäßig aus. (Leitsätze des Gerichts)

BGH, Urteil vom 26.04.2018 - IX ZR 56/17 (LG Dresden), BeckRS 2018, 10556

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OLG Frankfurt am Main: Ohne konkrete Kindeswohlgefährdung kein familiengerichtlich angeordnetes Smartphone-Verbot

Allein der Umstand, dass ein Kind ein Smartphone und freien Internetzugang hat, rechtfertigt noch keine familiengerichtlichen Auflagen zur Mediennutzung (hier: unter anderem Smartphone-Verbot). Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 15.06.2018 entschieden. Solche Auflagen seien nur dann geboten, wenn im Einzelfall eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls festgestellt werden könne (Az.: 2 UF 41/18).

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Wehrmachtsauskunftsstelle wechselt von Berlin zum Bund
Fast 73 Jahre nach Kriegsende wechselt die Zuständigkeit für die Wehrmachtsauskunftsstelle zum Bund. Der Bundestag verabschiedete am 05.07.2018 einstimmig ein Gesetz, mit dem das Bundesarchiv die Behörde offiziell vom Land Berlin übernimmt. Mehr lesen
VG Neustadt: Sat.1 zu Bereitstellung von Sendezeiten für unabhängige Dritte verpflichtet

Der Privatsender Sat.1 ist weiterhin verpflichtet, wöchentlich drei Stunden Sendezeiten für unabhängige Dritte ("Drittsendezeiten") in seinem Fernsehprogramm bereitzustellen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 19.06.2018 hervor (Az.: 5 K 313/17.NW).

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LSG Niedersachsen-Bremen: Tabak ist keine Droge

Tabak ist keine Droge im Sinn der Abrechnungsbestimmungen zum Krankenhausvergütungsrecht. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unter Verweis auf den Wortlaut und die Systematik der Abrechnungsbestimmungen entschieden (Urteil vom 19.06.2018, Az.: L 16 KR 43/16, BeckRS 2018, 13783).

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