Beratungen zu Reform des Wahlrechts enden ohne Ergebnis

Um die Zahl der Abgeordneten im Bundestag wieder zu reduzieren, wird seit Monaten um eine erneute Reform des Wahlrechts gerungen. Doch vorerst scheint das Vorhaben in weite Ferne zu rücken. Die von Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) geleitete Arbeitsgruppe hat Teilnehmerangaben zufolge ihre Beratungen am 03.04.2019 ergebnislos beendet.

Schäubles Vorschlag stößt auf Widerstand

Regulär sollen dem Bundestag eigentlich nur 598 Abgeordnete angehören, doch durch zahlreiche Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es seit der letzten Wahl 709 Parlamentarier - so viele wie nie zuvor. Das führt nicht nur zu einem Platzmangel in den Parlamentsgebäuden, sondern auch zu erheblichen Mehrkosten. Deshalb dringt Schäuble seit längerem auf ein überarbeitetes Wahlrecht, um die Zahl der Abgeordneten wieder zu reduzieren. Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hat Schäuble vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu verringern. Zudem sollte es einen Verzicht auf Ausgleichsmandate bei mehr als 15 Überhangmandaten geben. Der CDU-Abgeordnete Axel Fischer erklärte jedoch, statt Wahlkreise zu vergrößern, müssten sie eher verkleinert werden.

Überhangmandate auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts

Mit diesem Vorhaben war in der vergangenen Wahlperiode allerdings bereits Schäubles Vorgänger Norbert Lammert (CDU) gescheitert. Dies führte bei der Bundestagswahl 2017 zu der nun vielfach kritisierten Ausweitung des Parlaments. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise direkt gewinnt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis an Sitzen zusteht. Im Jahr 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass es maximal 15 Überhangmandate ohne Ausgleich für die anderen Parteien geben darf. Im Jahr darauf verabschiedete der Bundestag deshalb ein neues Wahlrecht, das einen Ausgleich sämtlicher Überhangmandate vorsieht.

Redaktion beck-aktuell, 4. April 2019 (dpa).

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