Die Erben des 2012 verstorbenen Aldi-Gründersohns Berthold Albrecht haben im Rechtsstreit um die Macht beim Discounter Aldi Nord eine weitere Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied bereits am 06.03.2019 (Az.: 6 B 135.18), eine Revision der Erben gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Fall Aldi nicht zuzulassen, wie eine Justizsprecherin am 04.04.2019 mitteilte. Das Urteil, in dem der Einfluss der Familie auf den Discounter beschränkt wurde, sei damit rechtskräftig, sagte die Gerichtssprecherin. Zuvor hatte das "Manager Magazin" über die Entscheidung berichtet.
Eigentümerstruktur bei Aldi Nord kompliziert
Hintergrund des Rechtsstreits ist die komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen mit Sitz in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.
OVG bestätigte Beschränkung des Einflusses der Familienerben
Das OVG hatte im Dezember 2017 eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung für rechtens erklärt, mit der Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss der Familienerben auf die Geschicke des Discounters beschränkt hatte. Das Gericht ließ keine Revision zu. Die Frau und die fünf Kinder des 2012 verstorbenen Firmenerben Berthold Albrecht hatten diese Entscheidung jedoch nicht hinnehmen wollen und deshalb Nichtzulassungsbeschwerde beim BVerwG eingelegt – vergeblich.
Voraussetzungen für Zulassung der Revision waren nicht gegeben
Der Anwalt von Babette Albrecht, Andreas Urban, betonte im Namen der Jakobus-Stiftung, die Entscheidung des BVerwG bedeute nicht, dass das Urteil des OVG inhaltlich richtig sei, "sondern lediglich, dass die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision (insbesondere der Zulassungsgrund wegen grundsätzlicher Bedeutung) vom Bundesverwaltungsgericht nicht bejaht worden sind". Die Töchter von Berthold Albrecht würden auch künftig im Vorstand der Jakobus-Stiftung vertreten sein und die Vorstandsvorsitzende stellen.
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2019 - 6 B 135.18
Redaktion beck-aktuell, 4. April 2019 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
OVG Schleswig-Holstein, Wirksamkeit der Vertretung eines Vorstandsmitglieds einer Stiftung durch ein anderes Vorstandsmitglied (Fall "Aldi Nord"), ZStV 2018, 170
VG Schleswig, Zur internen Stellvertretung des Stiftungsvorstands, ZStV 2016, 208
Aus dem Nachrichtenarchiv
OVG Schleswig zieht Schlussstrich unter Familienfehde bei Aldi-Nord, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.12.2017, becklink 2008557