Bombenanschlag auf BVB-Bus: Urteil rechtskräftig

Das Urteil gegen den Täter im Fall des Bombenanschlags auf die Mannschaft von Borussia Dortmund ist rechtskräftig. Wie ein Sprecher des Dortmunder Landgerichts am 03.04.2019 mitteilte, nahm die Staatsanwaltschaft die Revision gegen die Entscheidung aus dem November 2018 zurück. Das Dortmunder Schwurgericht hatte den in Russland geborenen Deutschen wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Detonation verletzte zwei Menschen

Sergej W. hatte in dem Prozess gestanden, den Bombenanschlag auf den Mannschaftsbus im April 2017 verübt zu haben. Er hatte jedoch bis zuletzt jede Tötungsabsicht bestritten. Bei der Detonation von drei selbst gebauten Splitterbomben vor dem Teamhotel des BVB waren der damals für den Bundesligisten aktive Verteidiger Marc Bartra und ein Motorradpolizist verletzt worden. Sergej W. hatte seine ursprünglich ebenfalls eingelegte Revision gegen das Urteil schon früher zurückgenommen.

Redaktion beck-aktuell, 4. April 2019 (dpa).

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