"Panama Papers“ sorgten für über eine Milliarde Euro Nachzahlungen

Etwa drei Jahre nach den Enthüllungen der "Panama Papers“ über Tausende Briefkastenfirmen und Steuertricksereien haben Behörden nach Medienberichten weltweit umgerechnet 1,07 Milliarden Euro an Strafen und Steuer-Nachzahlungen verhängt. Allein in Deutschland seien rund 150 Millionen Euro zusammen gekommen, berichteten NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung“. Der größte Teil entfalle auf Strafgelder für Banken.

"Panama-Papers" deckten Finanzströme in Steueroasen auf

Die Zahlen seien Ergebnis einer Analyse des Internationalen Konsortiums Investigativer Journalisten (ICIJ). Die Gesamt-Summe dürfte sogar deutlich höher ausfallen, denn zahlreiche Länder verweigerten mit Hinweis auf laufende Ermittlungen eine Auskunft oder teilten nur allgemein mit, dass in der Folge der Veröffentlichungen die Zahl der Verfahren gestiegen sei, hieß es. Zahlreiche Verfahren liefen noch. Im Frühjahr 2016 hatte ein internationales Medien-Netzwerk mit den "Panama Papers" Finanzströme in der mittelamerikanischen Steueroase enthüllt. In Deutschland hatte die "Süddeutsche Zeitung“ gemeinsam mit NDR und WDR die "Panama Papers“ veröffentlicht. Durch die Enthüllungen waren weltweit Politiker, Geschäftsleute und Prominente unter Druck geraten.

Daten führten zu schärferen Vorgaben und mehr Transparenz

Der internationalen Medien zugespielte Datenberg zeigte große Geldströme nach Panama, wo Tausende Briefkastenfirmen angesiedelt sind. Ob es sich dabei auch um strafbare Geschäfte handelt, hatten weltweit Staatsanwälte geprüft. Briefkastenfirmen sind nicht per se illegal. Sie werden aber auch für Steuerbetrug und Geldwäsche genutzt. Seit der Enthüllung haben die führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) ihre Anstrengungen verstärkt, Steueroasen trocken zu legen. Auch in Deutschland wurden die Vorgaben deutlich verschärft und mehr Transparenz geschaffen. Im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug hatte das Bundeskriminalamt im Sommer 2017 die "Panama Papers“ gekauft. Nach einem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf der deutsche Staat angekaufte Daten über Steuerbetrüger nutzen, auch wenn diese Informationen rechtswidrig erlangt wurden.

Redaktion beck-aktuell, 4. April 2019 (dpa).

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