EuGH-Generalanwalt: Hohe staatliche Fördergelder für BMW in Leipzig illegal

Der Autobauer BMW hat schlechte Chancen, seine Klage gegen eine Beihilfeentscheidung der EU-Wettbewerbshüter vor dem Europäischen Gerichtshof durchzubringen. In seinen Schlussanträgen empfahl der EuGH-Generalanwalt Evgeni Tanchev am 03.04.2019, die Beschwerde abzuweisen. BMW habe vom Staat mehr Investitionshilfe zugesprochen bekommen als erlaubt (Az.: C-654/17 P).

EuG hielt geplante Hilfen für zu hoch

Die EU-Kommission hatte 2014 eine staatliche Beihilfe für die Fertigung von BMW-Elektroautos in Leipzig nur teilweise gebilligt. Von den angemeldeten 45 Millionen Euro Regionalbeihilfe waren demnach nur 17 Millionen Euro für das Vorhaben nötig – die Differenz zwischen den Investitionskosten in Leipzig und denen in München. BMW klagte dagegen unterstützt vom Land Sachsen – aber auch das Gericht der Europäischen Union erklärte 2017 die geplanten Hilfen für zu hoch. Letzte Instanz ist nun der EuGH.

Tatsächlicher Nachweis einer Wettbewerbsverzerrung nicht erforderlich

Der Generalanwalt führte nun weiter aus, dass die EU-Kommission nach geltendem Recht den Förderbetrag auf die Mehrkosten von 17 Millionen Euro im Vergleich zu einer Werkserrichtung in München begrenzen dürfe und nicht nachweisen müsse, dass der Restbetrag tatsächlich zu Wettbewerbsverzerrungen geführt hätte. Das Urteil des EuGH fällt voraussichtlich in den kommenden Monaten.

EuGH, Schlussanträge vom 03.04.2019 - C-654/17

Redaktion beck-aktuell, 3. April 2019 (dpa).

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