Die Bundesnetzagentur hat nach mehrmonatiger Prüfung entschieden, dass die Tarifoption StreamOn der Telekom in einigen Punkten gegen die Regeln zur Netzneutralität verstößt. Sogenannte "Zero-Rating"-Angebote, die bestimmte Daten-Streams nicht auf das gebuchte Datenvolumen anrechnen, kann es danach mit einigen Anpassungen weiterhin geben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der über die Entscheidung berichtete, hatte sich für ein komplettes Verbot der Tarifoption der Telekom ausgesprochen, um die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhalten.
Mehr lesenSteht fest, dass eine Person aktiv in linksextremistische Kreise eingebunden ist beziehungsweise diese nachhaltig unterstützt, darf das Landesamt für Verfassungsschutz die personenbezogenen Daten über deren Bestrebungen und Tätigkeiten in seinen Datenregistern erfassen und speichern. Dies hat das Verwaltungsgericht Kassel mit Urteil vom 19.09.2017 entschieden (Az.: 4 K 641/13).
Mehr lesenRund zweieinhalb Jahre nach dem verheerenden Brand der Viehauktionshalle in Weimar sind die drei Angeklagten am 06.10.2017 zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten im April 2015 die unter Denkmalschutz stehende und geschichtsträchtige Halle angezündet. Der Gesamtschaden belief sich auf mehr als eine Million Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr lesenDer inhaftierte türkische Verfassungsrichter Murat Arslan ist mit dem Menschenrechtspreis der Parlamentarischen Versammlung des Europarats ausgezeichnet worden. Die Abgeordneten aus den 47 Mitgliedstaaten verliehen dem 43 Jahre alten Juristen am 09.10.2017 in Straßburg den Vaclav-Havel-Preis.
Mehr lesenAm 12.10.2017 beginnt das Musterverfahren gegen die Porsche Holding und die Volkswagen AG nach der geplatzten VW-Übernahme durch Porsche vor neun Jahren. Dies hat das Oberlandesgericht Celle bekanntgegeben. Anleger machen unter anderem gelten, durch irreführende Presseerklärungen während der Übernahmeschlacht geschädigt worden zu sein.
Mehr lesenEin Weg, der über ein Privatgrundstück führt und nicht als öffentlicher Weg gewidmet ist, kann nach dem Grundsatz der unvordenklichen Verjährung wie ein öffentlicher Weg anzusehen sein, wenn er seit Menschengedenken unter stillschweigender Duldung des nicht wegebau- oder unterhaltungspflichtigen Privateigentümers und nach allgemeiner Meinung zu Recht als öffentlicher Weg genutzt worden ist. Dies bekräftigt das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 19.06.2017. Im entschiedenen Fall sah es die Voraussetzungen der unvordenklichen Verjährung aber nicht hinreichend substantiiert dargelegt (Az.: 5 U 20/16, BeckRS 2017, 126663). Gegen das Urteil ist beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen V ZR 208/17 die Revision anhängig.
Mehr lesenTrotz einer Massendemonstration in Barcelona gegen die Abspaltung Kataloniens von Spanien hat Regionalregierungschef Carles Puigdemont seine Pläne für die Unabhängigkeit der Region bekräftigt. "Die Unabhängigkeitserklärung (...) ist im Referendumsgesetz vorgesehen. Wir werden das Gesetz befolgen", sagte Puigdemont am 08.10.2017 in einem Interview des katalanischen Fernsehsenders TV3. Er bezog sich auf das Anfang
September 2017 vom Regionalparlament in Barcelona verabschiedete Gesetz, das als rechtliche Grundlage für das Referendum am 01.10.2017 gelten sollte, vor der Volksbefragung aber ebenso wie die Befragung selbst vom Verfassungsgericht für illegal erklärt worden war. Es wird erwartet, dass Puigdemont die Unabhängigkeit bei einer Rede am Abend des 10.10.2017 im Parlament in Barcelona verkünden könnte.
StGB § 315c I Nr. 2b; StVO § 41 I
Ist der Angeklagte aufgrund eines Augenblickversagens fälschlich von einem Streckenverlauf ausgegangen, der ein gefahrloses Überholen ermöglicht hätte, kann keine Rücksichtslosigkeit im Sinne von § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB angenommen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2017 - 3 Rv 25 Ss 606/17 (AG Bad Saulgaul), BeckRS 2017, 123173
Mehr lesenDie Versicherungskammer Bayern (VKB) ist mit ihrem Versuch gescheitert, der Versicherungsgruppe die Bayerische verbieten zu lassen, ihr Unternehmenskennzeichen "die Bayerische" weiterhin zu nutzen. Das Landgericht München I hat die Klage mit jetzt veröffentlichtem Urteil abgewiesen. Das LG sah nach Auskunft des Unternehmens keine Irreführung und schloss eine Verwechslungsgefahr aus (Az.: 33014425/16).
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