Recht auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln
"Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Breite Mehrheiten dafür gebe es derzeit in Bundestag und Bundesrat. Diese müssten jetzt genutzt werden. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen müsse sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehle dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder der Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen, sie bräuchten über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden, fordert Krüger. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken.
Verfassungsänderung mit nicht nur symbolischer Funktion
Das Gutachten analysiert Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Rechtsgebieten und kommt nach Angaben des Kinderhilfswerkes zu dem Schluss, dass eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen würden, sodass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Es stelle fest, dass ausdrückliche Kindergrundrechte ein deutlicher und rechtsstaatlich hinreichend bestimmter Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes wären und damit die Anwendung sämtlichen Rechts prägen könnten. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte positiv auswirken. Es gehe bei den Kinderrechten somit nicht nur um die symbolische Funktion einer Verfassungsänderung, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen. Die explizite Normierung von Kinderrechten im Grundgesetz würde die Realisierung ihrer Rechte quer durch die Rechtsgebiete stärken, heißt es in der Mitteilung des Kinderhilfswerkes. Das Gutachten beziehe sich auch auf die Feststellungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, dass die Gewährung von Rechten, die für alle Menschen gelten, nicht genügt, um die Beachtung von Kinderrechten sicherzustellen. Kinderrechte im Grundgesetz sollten laut Gutachten den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- beziehungsweise Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten.