Der Kreis Mettmann hat die Stadt Monheim am Rhein teilweise zu Unrecht zur Kreisumlage für das Jahr 2016 herangezogen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 16.11.2017 entschieden. Der Kreis habe zu Unrecht eine allgemeine Kreisumlage für kreisgetragene Förderschulen erhoben (Az.: 1 K 8677/16).
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Assessorin stattgegeben, die im Referendariat ihren Ausbilder grob beleidigt hatte und deshalb wegen "Unwürdigkeit" nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden ist. Die Rechtsanwaltszulassung dürfe in der Regel nur dann wegen "Unwürdigkeit" versagt werden, wenn das Fehlverhalten auch geeignet ist, das Vertrauen in die Integrität der Rechtsanwaltschaft im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege zu beeinträchtigen, und diese Beeinträchtigung die grundrechtlichen Belange des Antragstellers überwiegt, so das BVerfG. Wegen mangelhafter Abwägung muss der Anwaltsgerichtshof nun erneut entscheiden (Beschluss vom 22.10.2017, Az.: 1 BvR 1822/16).
Mehr lesen1. Nach § 26 III FamGKG hat die Inanspruchnahme anderer Kostenschuldner durch die Staatskasse zu unterbleiben, wenn dem Entscheidungsschuldner Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist. Nach § 26 IV FamFG gilt die Regelung des § 26 III FamGKG entsprechend, wenn einem Übernahmeschuldner nach § 24 Nr. 2 FamGKG Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist unter den in Ziff. 1-3 genannten Voraussetzungen.
2. Es ist in den Vergleichsvorschlag die von § 26 IV Nr. 3 FamGKG geforderte ausdrückliche Feststellung, dass die Kostenregelung der sonst zu erwartenden Kostenentscheidung entspricht, aufzunehmen. (Leitsätze des Gerichts)
3. Dass die vorgeschlagene Kostenregelung der zu erwartenden Kostenentscheidung entspricht, kann sich auch dem Verfahrensverlauf und der Gerichtsakte entnehmen lassen. (von der Schriftleitung geänderter Leitsatz des Gerichts)
OLG Jena, Beschluss vom 11.10.2017 - 1 UF 42/15, BeckRS 2017, 129340
Mehr lesenIn der Debatte um sexuelle Übergriffe gegen Frauen kommt es nach Ansicht deutscher Rechtsexperten immer wieder zu Vorverurteilungen mit verheerenden Folgen. "Die derzeitige Hetzjagd von Prominenten erfolgt unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze", sagte Medienrechtler Thomas Hoeren von der Universität Münster. "Man kann nur hoffen, dass das Thema wieder in sachliche Bahnen kommt. Sonst droht eine unkontrollierte Verdachtsaktion mit Diffamierungen, die der McCarthy-Ära entsprechen."
Mehr lesenDie Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers erschütterte im Herbst 2008 die Weltwirtschaft. Neun Jahre danach ist das Insolvenzverfahren über die deutsche Lehmann-Tochtergesellschaft so gut wie beendet und es steht fest, dass ihre Gläubiger ohne Schaden davonkommen. Dies liegt an einer juristischen Besonderheit.
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