Neuregelung nach BVerfG-Entscheidung
Das Bundesverfassungsgericht hatte die NPD als verfassungsfeindlich eingestuft, aber
einen Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, weil die NPD derzeit
zu unbedeutend erscheint (BeckRS 2017, 100243). Die Richter hatten aber auf die Möglichkeit
hingewiesen, die staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Der
Bundestag beschloss daraufhin 2017 eine Änderung des Grundgesetzes. Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer
(CDU) sagte: "Wir bleiben eine freiheitliche und auch eine streitbare
Demokratie, aber wir sind eben auch eine wehrhafte Demokratie." Ihre
Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD),
betonte: "Gerade in unserem Bundesland ist die NPD sehr umtriebig.
Wir haben eine NPD erlebt, die versucht, sich in der
Zivilgesellschaft breit zu machen, die versucht, sich in unseren
Dörfern und Städten Raum zu erkämpfen." Im Landesparlament habe die
NPD für ihre feindliche Ausrichtung geworben.
Redaktion beck-aktuell, 2. Februar 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Antrag der Bundesländer (BR-Drs. 30/18) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundesrates.
Aus der Datenbank beck-online
Kloepfer, Parteienfinanzierung und NPD-Urteil, NVwZ 2017, 913
Schwarz, Der Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung, NVwZ-Beilage 2017, 39
BVerfG, Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele, BeckRS 2017, 100243
Volp, Parteiverbot und wehrhafte Demokratie, NJW 2016, 459
Aus dem Nachrichtenarchiv
Länder wollen Ausschluss der NPD von staatlicher Parteienfinanzierung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 31.01.2018, becklink 2008951
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