Ein Ausländer kann seine Identität mit einem echten Nationalpass nachweisen. Der Umstand, dass in seinem Heimatland kein sicheres Urkundenwesen besteht, reicht allein nicht aus, um die Beweiswirkung des Nationalpasses infrage zu stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit rechtskräftigem Beschluss vom 30.05.2017 beschlossen (Az.: 15 W 317/16, BeckRS 2017, 125597).
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat den Organstreitantrag einer Abgeordneten mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig verworfen. Diese hatte der Bundesregierung vorgeworfen, ihre parlamentarische Anfrage im Zusammenhang mit den Vorfällen in der Silvesternacht 2015/2016 falsch beantwortet zu haben. Laut BVerfG hätte die Abgeordnete die Regierung vor Einleitung des Organstreitverfahrens mit der (mutmaßlichen) Unrichtigkeit der Antwort konfrontieren müssen (Beschluss vom 10.10.2017, Az.: 2 BvE 6/16).
Mehr lesenStVG §§ 3, 7 I, 18 I; VVG § 115 I 1 Nr. 1; PflVG § 1; BGB § 249
Ein Geschädigter ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg nicht verpflichtet, ein ihm von der Versicherung unterbreitetes Restwertangebot eines Autoverwertungsunternehmens anzunehmen, das den regional erzielbaren Restwert um ein vielfaches (hier um das 2,5fache) übersteigt, wenn das Angebot schon für den gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht nachvollziehbar ist und illegale Verhaltensweisen nicht auszuschließen sind.
AG Ludwigsburg, Urteil vom 19.07.2017 - 6 C 567/17, BeckRS 2017, 125931
Mehr lesenDie Gelder des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und seines Sohns Oleksandr wurden zu Recht aufgrund strafrechtlicher Ermittlungen wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder für den Zeitraum vom 06.03.2015 bis zum 06.03.2016 eingefroren. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteilen vom 19.10.2017 entschieden und die Urteile des Gerichts der Europäischen Union bestätigt (Az.: C-598/16 P und C-599/16 P).
Mehr lesen(Az.: 71233/13). "Insbesondere da sie für die Öffentlichkeit einfach zugänglich und in der Regel kostenlos sind."
Mehr lesenEin Ökostromanbieter ist mit seinen Verfassungsbeschwerden wegen nach seiner Ansicht unbillig überhöhter Stromnetzentgelte vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das BVerfG hat die Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin habe eine mögliche Grundrechtsverletzung durch die zivilgerichtlichen Entscheidungen nicht substantiiert dargelegt (Beschluss vom 26.09.2017, Az.: 1 BvR 1486/16, 1 BvR 2491/16, 1 BvR 2490/16 und 1 BvR 1487/16, BeckRS 2017, 128358).
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