Bericht: Sachgrundlose Befristungen sollen eingeschränkt werden

Union und SPD haben einem Medienbericht zufolge einen Kompromissvorschlag beim Streitthema sachgrundlose Befristung erarbeitet. Dieser in der Nacht zum 07.02.2018 ausgehandelte Vorschlag sehe nicht das von der SPD verlangte allgemeine Verbot vor, berichtete das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) am 07.02.2018 in Berlin. Doch solle es demnach Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Zukunft erlaubt sein, nur bis zu fünf Mitarbeiter ohne vorliegenden Sachgrund befristet zu beschäftigen. Ab 250 Mitarbeitern solle die Obergrenze bei 2% der Beschäftigten liegen.

Unternehmensgröße spielt bislang keine Rolle

Derzeit sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz keine Abhängigkeit sachgrundloser Befristungen von der Unternehmensgröße vor. Die SPD hatte verlangt, unbefristete Arbeitsverhältnisse zur Regel zu machen. Die sachgrundlose Befristung solle abgeschafft, die derzeit bestehenden acht Gründe für Befristungen sowie Befristungsketten sollten eingeschränkt werden, so die SPD-Position.

Redaktion beck-aktuell, 7. Februar 2018 (dpa).

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