Bundesverfassungsgericht prüft SPD-Mitgliedervotum zur GroKo

Das Bundesverfassungsgericht prüft die Zulässigkeit des geplanten SPD-Mitgliederentscheids zur großen Koalition. Es habe fünf Anträge gegeben, das Votum zu untersagen, sagte ein Gerichtssprecher am 06.02.2018 in Karlsruhe. Zuvor hatte die “Rheinische Post“ darüber berichtet. Dem Bericht zufolge gibt es Zweifel, ob sich die von der SPD geplante Mitgliederbefragung mit der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lässt.

Individual-Verfassungsbeschwerden nicht zulässig

Vier der fünf Anträge gegen die Befragung der rund 450.000 Mitglieder enthalten dem Gerichtssprecher zufolge auch eine Verfassungsbeschwerde. Einer davon sei aber bereits abgelehnt worden. Schon im Dezember 2013 hatte das höchste deutsche Gericht den Eilantrag einer Privatperson gegen das damalige Mitgliedervotum der SPD über eine große Koalition abgewiesen (Beschluss des BVerfG vom 06.12.2017, Az.: 2 BvQ 55/13, BeckRS 2013, 59251). Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sei durch das Votum der SPD-Mitglieder nicht beeinträchtigt, hieß es damals zur Begründung. Eine Verfassungsbeschwerde sei gar nicht erst zulässig, weil es sich bei dem Mitgliederentscheid nicht um einen staatlichen Akt handele.

Votum der SPD-Mitglieder verbindlich

Gelingt in den laufenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD eine Einigung, könnte am 07.02.2018 der Koalitionsvertrag vorgestellt werden. Im Anschluss wartet mit dem SPD-Mitgliederentscheid eine weitere Hürde. Das Votum der SPD-Mitglieder ist verbindlich. Der Vorstand kann sich nicht darüber hinwegsetzen.

Redaktion beck-aktuell, 6. Februar 2018 (dpa).

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