LG Köln: Schickedanz-Prozess endet nach langem Rechtsstreit mit Verzichtsurteil

In dem Rechtsstreit zwischen Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz und dem früheren Top-Banker Matthias Graf von Krockow verzichtet die Klägerin überraschend auf alle Ansprüche. Der letzte Akt eines Ende 2012 begonnenen Verfahrens endete am 06.02.2018 vor dem Kölner Landgericht mit einem Verzichtsurteil. Schickedanz' Anwälte teilten in der mündlichen Verhandlung, die zuvor fast ein Jahr lang immer wieder verschoben worden war, den Klageverzicht ihrer Mandantin mit.

LG: Verzicht umfasst sämtliche Ansprüche

Der Vorsitzende Richter Marcus Leckel stellte klar, dass dieser Verzicht "sämtliche Ansprüche“ umfasse, die der Klägerin gegen von Krockow womöglich zustehen könnten – "aus welchem Rechtsgrund auch immer“. Die Ex-Milliardärin müsse die Kosten des Rechtsstreits tragen. Zu der Höhe oder dem genauen Umfang äußerte sich der Richter nicht. Von Krockow war früher Sprecher der vier persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank Sal. Oppenheim.

Auch Hausbank Sal. Oppenheim involviert

Damit ist endgültig ein Schlussstrich gezogen unter ein Verfahren, in dem Schickedanz Ende 2012 ursprünglich von 14 Beklagten insgesamt 1,9 Milliarden Euro Schadenersatz verlangt hatte. Die Klägerin war früher eine der reichsten Frauen Deutschlands und hatte hohe Summen in den Arcandor-Konzern – zuvor KarstadtQuelle – gesteckt, der 2009 pleite ging. Der zunächst spektakulär gestartete Zivilprozess richtete sich auch gegen Schickedanz' einstige Hausbank Sal. Oppenheim und ihren Ex-Vermögensberater Josef Esch. Diese hätten ihr Vermögen gegen ihren Willen riskant angelegt und verschleudert. Sal. Oppenheim gehört inzwischen stark geschrumpft zur Deutschen Bank.

Vergleich mit 13 Beklagten geschlossen

Vor einem Jahr hatte Schickedanz sich mit 13 Beklagten dann aber auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Schickedanz nahm damit Abstand von ihren Behauptungen. Über den Inhalt des Vergleichs war Stillschweigen vereinbart worden; Medienberichten zufolge hatte Schickedanz lediglich einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag erhalten. Nur Graf von Krockow hatte sich damals einer entsprechenden Erledigungserklärung nicht angeschlossen. Daher war das LG allein in diesem einen offenen Punkt noch abschließend am Zug.

Redaktion beck-aktuell, 7. Februar 2018 (dpa).

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