Das Landgericht Berlin hat wegen Drogenhandels im Darknet mehrjährige Haftstrafen verhängt. Das Urteil vom 25.01.2018 lautet auf bandenmäßigen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge beziehungsweise Beihilfe hierzu. Der Hauptangeklagte Rio Y. muss sechs Jahre in Haft, die Angeklagte Sayuri I. für drei Jahre und drei Monate. Gegen einen dritten Angeklagten verhängte das LG in dem Zusammenhang wegen vorsätzlicher Geldwäsche eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten (Az.: 510 KLs 24/17, nicht rechtskräftig).
Hauptangeklagter soll im Darknet Drogen an Endkonsumenten verkauft haben
Nach den Feststellungen des Gerichts hat der 43-jährige Hauptangeklagte Ryo Y. zunächst allein zwischen November 2012 und Oktober 2013 auf einer Schwarzmarktplattform im sogenannten Darknet insgesamt rund 31,7 Kilogramm Cannabisprodukte, 385 Gramm Kokain sowie circa 1,6 Kilogramm MDMA an Endkonsumenten verkauft – und zwar in insgesamt 5.628 Einzelverkäufen. Der Angeklagte Y. habe dadurch einen Erlös von fast 640.000 Euro erzielt. Bezahlt hätten die Käufer in Bitcoins. Die Drogen habe der Angeklagte per Post von Berlin aus versandt.
Sayuri I. half beim Versand der Ware
Im Frühjahr 2015 dann habe sich die Angeklagte Sayuri I. dem Angeklagten angeschlossen und später gemeinsam mit einer gesondert verfolgten Mittäterin für den Hauptangeklagten Y. gearbeitet. Ihre Aufgabe sei es gewesen, die Drogen zu portionieren, zu verpacken und per Post zu verschicken, während der Angeklagte für die Beschaffung der Drogen und die Abwicklung der Geschäfte gesorgt habe. Im Zeitraum zwischen Frühjahr 2015 und April 2017 habe der Angeklagte Y. als Kopf der Gruppierung in den Niederlanden mindestens 60 Kilogramm Cannabisprodukte, zwei Kilogramm Kokain und vier Kilogramm MDMA gekauft. Zwischen Sommer 2016 und April 2017 habe der Angeklagte Y. dem Angeklagten H. 109.000 Euro zur Verwahrung gegeben, wobei dieser gewusst habe, dass das Geld aus kriminellen Drogengeschäften stammt.
Hauptangeklagter muss wegen Drogenabhängigkeit in Entziehungsanstalt
Dem Urteil liegt nach Angaben des LG eine Verfahrensverständigung zugrunde. Die Angeklagten seien geständig gewesen. Gegen den Hauptangeklagten Y. sei wegen seiner Drogenabhängigkeit neben der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Die errechneten Taterträge allein des Angeklagten Y. in Höhe von mehr als 1,3 Millionen Euro wurden nach Angaben des Gerichts eingezogen.
LG Berlin, Urteil vom 25.01.2018 - 25.01.2018 510 KLs 24/17
Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2018.
Aus der Datenbank beck-online
Rath, Das Darknet ist kein justizfreier Raum, DRiZ 2016, 292
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