EGMR hat Tausende Klagen gegen Türkei abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehr als 27.000 Klagen gegen die Türkei als unzulässig abgewiesen. Die Zahl der Beschwerden gegen das Land war nach dem Putschversuch vom Juli 2016 nach oben geschossen. In zahlreichen Fällen entschieden die Richter aber, dass zunächst der nationale Rechtsweg ausgeschöpft werden müsse, wie Gerichtspräsident Guido Raimondi am 25.01.2017 erläuterte.

Mehr als 50.000 Menschen inhaftiert

Insgesamt seien seit dem gescheiterten Putschversuch rund 30.000 Beschwerden gegen die Türkei in Straßburg eingegangen. Meist waren die Kläger in der Türkei inhaftiert worden, insbesondere Journalisten und Richter. Seit der Niederschlagung des Putschversuchs wurden in der Türkei mehr als 50.000 Menschen inhaftiert.

Kläger hätten sich an türkisches Verfassungsgericht wenden müssen

Im Jahresbericht des EGMR heißt es, dass die Kläger der abgelehnten Fälle sich nicht zuvor an das türkische Verfassungsgericht oder eine im Januar 2017 eingerichtete Ad-hoc-Kommission gewandt hätten. Allerdings hatten türkische Strafgerichte zuletzt die Umsetzung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts zur Freilassung zweier regierungskritischer Journalisten aus Untersuchungshaft verweigert.

Anstieg der Verfahren um 212%

Im Jahr 2017 gingen 25.978 Beschwerden gegen die Türkei beim EGMR ein. Das ist ein Anstieg um 212% gegenüber 2016, als die Zahl ebenfalls schon deutlich zugenommen hatte. Offen sind laut Raimondi aber aktuell nur noch 2.136 Beschwerden aus der Zeit seit Juli 2016. Der Gerichtspräsident betonte das Prinzip, wonach Kläger zunächst alle nationalen Beschwerdemöglichkeiten ausschöpfen müssen, bevor sie sich an das Menschenrechtsgericht wenden.

Beschwerde von Yücel gegen Untersuchungshaft

Auch der in der Türkei inhaftierte "Welt"-Korrespondent Deniz Yücel hat vor dem EGMR in Straßburg Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft eingelegt.

Redaktion beck-aktuell, 26. Januar 2018 (dpa).

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